Eine Übersicht über Videoüberwachungsanlagen, die von der Stadt Frankfurt betrieben werden…
… erhielten Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main am 05.10.2016 in einem Gespräch mit Vertretern des Referats Datenschutz und IT-Sicherheit der Stadt Frankfurt.
Wesentliche Erkenntnisse aus diesem Gespräch:
- Rechtsgrundlage für die von den Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt installierten Videoüberwachungsanlagen ist § 14 HSOG.
- Verantwortliche Stelle für den Betrieb der Videoüberwachungsanlagen sind jeweils die Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt, die die Beschaffung und Installation der entsprechenden Technik veranlasst haben.
- Nach einer im Gespräch vorgelegten Übersicht setzen derzeit 28 der 64 Ämter und Betriebe Videoüberwachungsanlagen zur Überwachung öffentlicher Räume, öffentlich zugänglicher Einrichtungen der Stadt Frankfurt a. M. und/oder von internen Betriebsräumen ein. Bei 36 Ämtern und Betrieben werden keine Kameras eingesetzt.
- Zum Zeitpunkt des Gesprächs waren insgesamt 347 Kameras installiert, darunter 240 Kameras, die die Aufzeichnungen speichern, 59 Kameras ohne Aufzeichnungsfunktion (Monitoring am Bildschirm), 27 Kameras, die mit Klingelanlagen verbunden sind, keine Daten aufzeichnen und mit extremen Weitwinkelobjektiven ausgestattet sind, 17 Kameraattrappen und 4 Webcams, die lediglich Standbilder in geringer Auflösung ermöglichen.
- Bei den Kameras, die Daten aufzeichnen, werden diese Daten i. d. R. nach einem Zeitraum von 24 Stunden bis 7 Kalendertagen gelöscht, in wenigen Einzelfällen nach 14 Kalendertagen.
- Die im Magistratsbericht B 254 vom 23.09.2016 aufgelisteten 80 Verkehrsüberwachungskameras und weitere ca. 100 ihrer äußeren Form nach kameraähnliche Detektoren, die die Funktion von Bewegungsmeldern haben, an Zebrastreifen und Ampelkreuzungen in Frankfurt sind in der Aufstellung des Referats Datenschutz und IT-Sicherheit nicht enthalten. Deren Zweckbestimmung und technische Parameter sind im Magistratsbericht in Kurzfassung aufgelistet.
- Auch die von der Stadt Frankfurt errichteten, aber allein von der hessischen Polizei genutzen Videoüberwachungskameras an der Konstablerwache (3), am „Kaisersack“ am Hauptbahnhof (1) und im Bereich Eissporthalle / Festplatz / FSV-Stadtion (mehr als 30) sind in der Aufstellung des Referats Datenschutz und IT-Sicherheit nicht enthalten.
Im Verlauf des Gesprächs konnten die Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main Einsicht nehmen in die Verfahrensverzeichnisse, die für jede Kameraanlage der Stadt Frankfurt gem. § 28 HSOG zu erstellen sind.