Ein Erfolg: Videokameras, die den öffentlichen Straßenraums überwachten, wurden abgebaut

Datenschutzrheinmain/ Oktober 2, 2013/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Es lohnt sich, gegen die ausufernde Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums aktiv Widerstand zu leisten!

Equinix (http://www.equinix.de/) – ein weltweit agierendes Unternehmen mit Rechenzentren auf allen Kontinenten (außer Afrika) – unterhält im Osten Frankfurts auf den miteinander verbundenen Gewerbegrundstücken Friesstr. 26 und Kruppstraße 121 – 127 ein großes Rechenzentrum.

Auf dem Firmengelände befanden sich bis vor wenigen Tagen ca. 8 Dome-Kameras (360-Grad-Rundum-Kameras), die teils unmittelbar an der Grundstücksgrenze, teils an den Gebäuden befestigt waren. Alle Dome-Kameras waren von ihrer Positionierung her geeignet, den öffentlichen Straßenraum zu überwachen. Jetzt sind sie komplett abgebaut worden.

Diese Dome-Kamera ist wieder abgebaut:

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Man darf annehmen, dass ein Frankfurter Bürger, der sich mehrmals schriftlich (unter Beifügung von Fotodokumentationen) mit Eingaben an den Hess. Datenschutzbeauftragten wandte, dazu beigetragen hat, dem Überwachungswahn Grenzen zu setzen. Ein Mitarbeiter des Hess. Datenschutzbeauftragten teilte dem beschwerdeführenden Bürger bereits vor ca. 3 Monaten mit, dass die Behörde überprüft, ob die Dome-Kameras auf dem Firmengelände den gesetzlichen Vorgaben in § 6b BDSG entsprechen. Die Prüfung scheint ergeben zu haben, dass dem nicht so ist. Jetzt sind die Dome-Kameras weg – und das ist gut so…

Die Sicherheit des Unternehmens wird darunter nicht leiden. Noch immer überwachen mehr als 60 andere Videokameras das Firmengelände. Aber alle Kameras, die in der Vergangenheit auch Teile des öffentlichen Straßenraums überwachen konnten, sind jetzt so ausgerichtet, dass sie nur noch das Firmengelände selbst im Visier haben. Und dies ist nach § 6b BDSG im Prinzip zulässig.

Diese Kamera wurde in ihrem Neigungswinkel so ausgerichtet, dass sie nur noch Firmengelände im Visier hat:

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Wie die Belegschaft des Unternehmens über ihre Überwachung denkt und ob ein Betriebsrat – sofern vorhanden – in einer Betriebsvereinbarung Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor grenzenloser Ausspähung getroffen hat, entzieht sich der Kenntnis.

Siehe auch den Beitrag: http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2013/07/29/videouberwachung-des-offentlichen-strasenraums-durch-ein-privatunternehmen-im-frankfurter-osten-weiter-ausgebaut/

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