Die EU-Datenschutzgrundverordnung und der Beschäftigtendatenschutz

Datenschutzrheinmain/ Juni 8, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, EU-Datenschutz/ 0Kommentare

Prof. Dr. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences mit den Schwerpunkten Datenschutz- und Beschäftigtendatenschutzrecht, Kollektives Arbeitsrecht und Internetrecht, hat zu diesem Thema auf der Abschlusskundgebung der Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit am 30.05.2015 in Frankfurt gesprochen.

IMG_0001 weddeProf. Dr. Peter Wedde bei seiner Rede auf der Abschlusskundgebung der Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit am. 30.05.2015 in Frankfurt

Zur EU-Datenschutz-Grundverordnung stellte Prof. Dr. Peter Wedde fest: „Bezogen auf die EU-DS-GVO wird in der Öffentlichkeit oft von einer Verbesserung des Datenschutzes gesprochen. Darin geht es in der Verordnung aber nur teilweise. Ein weiteres Hauptanliegenm ist die Vereinfachung für die Verarbeeitung personenbezogener Daten in Europa. Dies macht ihr Titel deutlich. Sie heißt korrekt Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung). Die EU-DS-GVO verfolgt also zwei Zielrichtungen, die sich widersprechen. Es liegt auf der Hand, dass jedes ‚Mehr an freiem Datenverkehr‘ ein ‚Weniger‘ an Datenschutz zur Folge haben wird…“ An mehreren Beispielen machte er deutlich, wie Lobbyisten bereits Einfluss genommen und die Datenschutzregelungen aufgeweicht haben.

Ausgehend von der These, dass bei ArbeitnehmerInnen und anderen abhängig Beschäftigten von einer strukturellen Abhängigkeit von ihren Vertragspartnern ausgegangen werden muss, setze sich Prof. Wedde kritisch mit der „Freiwilligkeit mit der Einwilligung in Datenverarbeitung“ auseinander. Sie ist im abhängigen Beschäftigungsverhältnis eine Fiktion, die nicht der Lebenswirklichkeit von BewerberInnen um einen Arbeitsplatz oder von ArbeitnehmerInnen im laufenden Beschäftigungsverhältnis entspricht.

Prof. Wedde kommt zum Ergebnis: „Fasst man alles zusammen, wird deutlich, dass die EU-DS-GVO für Beschäftigte kein Mehr an Beschäftigtendatenschutz bringt. Im Gegenteil: Ihre derzeit durch das BDSG und die Rechtsprechung begründeten Rechte werden massiv ausgehöhlt.“

Seine Bewertungen illustrierte Prof. Wedde mit einer Vielzahl von Beispielen.

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