Videoüberwachung zur Luftreinhaltung in Großstädten: Unverhältnismäßig, rechts- und verfassungswidrig
Zu diesem Ergebnis kommt Dr. Dennis-Kenji Kipker, Jurist und Vorstandsmitglied der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID). Er hat gemeinsam mit einem weiteren Verfasser in einem Beitrag auf community.beck.de Stellung genommen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Die Verfasser stellen fest: “Wenn schon zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten keine flächendeckende Videoüberwachung eingeführt wird, so kann diese erst recht nicht die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten rechtfertigen.” Das Fazit der Verfasser: “Mit dem Entwurf zur Durchführung und Überwachung von Dieselfahrverboten überschreitet der jüngste Entwurf des BMVI deutlich die Grenzen der Recht- und Verhältnismäßigkeit. Eine umfassende räumliche Überwachung öffentlicher Straßen und Verkehrswege greift schwerwiegend in die Privatsphäre der Bürger ein, indem jeder zum potenziellen Überwachungsziel werden kann. Zudem wird man kaum die Ahndung einer bloßen Ordnungswidrigkeit als hinreichendes legitimes Interesse heranziehen können, um öffentliche Verkehrswege in den Städten umfassend videotechnisch zu überwachen…”
Constanze Kurz vom CCC hat das Thema in einem Beitrag in der FAZ auf den Punkt gebracht:
Bei den Diesel-Fahrverboten geht es nicht um das Fangen von Verbrechern. Hier soll das technische Überwachen auch noch für eine Übertretung von Vorschriften vorgesehen werden, deren Entstehung unzweifelhafte Betrügereien an gutgläubigen Autokäufern und politische Fehlleistungen sondergleichen vorausgingen. Die technischen Zwangsmaßnahmen zur Überwachung, die nun in eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes aufgenommen werden sollen, laden das Problem gewissermaßen bei allen ab, die zufällig mit ihrem Fahrzeug des Weges daherkommen. Ein gefährlicher Ausdruck des politischen Zeitgeistes, denn deutlicher kann man die Missachtung für Freiheitsrechte der autofahrenden Untertanen und nebenbei für mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Kennzeichenerfassung und zu anlasslosen Überwachungsmaßnahmen kaum zum Ausdruck bringen.
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