2. DSAnpUG kommt voraussichtlich erst in 2019

Schuetze/ November 28, 2018/ alle Beiträge/ 0Kommentare

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bietet dem nationalen Gesetzgeber eine Reihe von Öffnungsklauseln und enthält konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge. Danach ist es erforderlich, auch das bereichsspezifische Datenschutzrecht auf die Vereinbarkeit mit der Verordnung (EU) 2016/679 zu überprüfen und – soweit nötig – anzupassen. Diese Anpassung ist Gegenstand des zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes (Gesetzesentwurf für das 2. DSAnpUG-EU).

Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens informiert der Fachinformationsdienstleister DATAKONTEXT GmbH in seiner Datenschutz Newsbox 11/2018 wie folgt:

Das 2. DSAnpUG kommt zu spät

Mit erheblicherer Verspätung hat die Bundesregierung erst im September einen Gesetzentwurf für das DSAnpUG vorgelegt. Damit soll das gesamte bundesdeutsche Recht DS-GVO-konform gestaltet werden. In dem vom Bundesinnenministerium (BMI) federführend zu verantwortenden sog. „Omnibus-Gesetz“ sollen in mehr als 150 Bundesgesetzen Änderungen vorgenommen werden. All diese Gesetze beinhalten bereichsspezifisches Datenschutzrecht, was der Änderung und Anpassung bedarf. Dabei handelt es sich beispielsweise um Gesetze wie das Antiterrordatei-Gesetz, das Bundesmeldegesetz, aber auch das Weingesetz oder das Schornstein-Handwerksgesetz sind betroffen.

Wie ist der weitere Gesetzgebungsverlauf?

In der nichtöffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages wurde am 7. November über die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz beraten und entschieden. Das hat zur Folge, dass nun in der letzten Sitzungswoche des Bundestages, am 10. Dezember, eine parlamentarische Anhörung zu dem Thema durchgeführt wird. Da das DSAnpUG von Seiten des Bundesrats mitbestimmungspflichtig ist, bestimmt sich der Zeitplan der Gesetzgebung maßgeblich nach dem Sitzungskalender des Bundesrats. Dieser tagt in diesem Jahr am 14.12. das letzte Mal. Um das Gesetz dort auf die Tagesordnung zu bekommen, müsste der  Bundestag nach der Anhörung am 10.12. das Gesetz spätestens am 13.12. in 2. und 3. Lesung im Parlament verabschieden. Dies wird in der Kürze der Zeit nicht zu leisten sein. Die erste Plenarsitzung des Bundesrats findet dann aber erst wieder am 15. Februar 2019 statt. Dieser Termin wird wohl zu schaffen sein und gibt auch dem  Bundestag noch 3 weitere Sitzungswochen Zeit zur Entscheidung. Dadurch kann zunächst im zuständigen Ausschuss für Inneres und Heimat mit der gebotenen Sorgfalt und ausreichend Zeit eine Einigung herbeigeführt werden und im Anschluss kann die Abstimmung in 2./3. Lesung im Plenum gelingen.

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