Videoüberwachung mit Gesichtserkennung durch die Bundespolizei am Bahnhof Berlin-Südkreuz: Rechtswidrig!

Datenschutzrheinmain/ August 23, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 3Kommentare

Andrej Hunko, Bundestagsabgeordneter der Linken, hat auf seiner Homepage ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags veröffentlicht. Unter der Überschrift „Rechtsgrundlage für den Einsatz sog. intelligenter Videoüberwachung durch die Bundespolizei“ wird dort dargestellt, dass dies nach dem Wortlaut des § 27 S. 1 BPolG („Die Bundespolizei kann selbststätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte einsetzen…“) nicht abgedeckt sei. Es handele sich bei der automatisierten Gesichtserkennung um „ein ganz anderes Auswertungsinstrument“ als bei der Videoüberwachung, bei der lediglich Bilddateien gespeichert würden. „ Ein solches aliud stelle jedoch die automatisierte Auswertung gegenüber der visuellen Auswertung dar. Für den Einsatz eines derartigen Instruments bedürfe es zuerst der gesetzgeberischen Entscheidung und der entsprechenden Ergänzung der Rechtsgrundlagen…“

Konstantin von Notz, Bundestagsabgeordneter der Grünen, kritisiert das von Bundesinnenminister de Maizière initiierte Projekt. In einem Gespräch mit der Berliner Zeitung erklärte er u. a.: „Es geht hier nicht um Videoüberwachung, sondern um Gesichtserkennung und das Auslesen biometrischer Daten von jedem, der an den Erfassungsgeräten vorbeiläuft. Das bedeutet das Ende der Anonymität im öffentlichen Raum. Das wäre so, als ob von jedem Menschen im Vorbeigehen ein Fingerabdruck genommen wird. Das massenhafte Erfassen aller Menschen, die im öffentlichen Raum unterwegs sind, um diese Daten abzugleichen, ist ein tiefer Einschnitt in die Grundrechte. So einen Feldversuch kann man nicht einfach ohne ausreichende wissenschaftliche Vorbereitung und ohne Gesetzesgrundlage durchführen.“

Recherchen der Bürgerrechtsorganisation digitalcourage e. V. förderten weitere rechtlich mehr als zweifelhafte Praktiken zu Tage: „Angekündigt für das Projekt war ein Chip im Kreditkartenformat – anscheinend hat die Bundespolizei erwartet, ein RFID-Chip sei für ihre Pläne ausreichend. Falsch gedacht. Den Teilnehmer.innen wurde in Wirklichkeit ein iBeacon untergeschoben – ein aktiv sendender Bluetooth-Transponder, mit 20 Metern Reichweite, der Daten wie Temperatur, Neigung und Beschleunigung messen, speichern und weitergeben kann. Damit lässt sich herleiten, was Personen außerhalb des Bahnhofs gemacht haben. Diese Daten können mit einer App aus Googles PlayStore ausgelesen werden.“

Digitalcourage e. V. stellt daher fest: Die Bundespolizei hat die Test-Personen falsch über die eingesetzte Technik informiert.Die Test-Personen konnten darum dem Test nicht ausreichend informiert zustimmen.“ Die Forderung von digitalcourage e. V. lautet daher folgerichtig:

Der Test zur Gesichtserkennung muss abgebrochen werden, weil die Test-Personen nie zugestimmt haben, einen iBeacon bei sich zu tragen.“

3 Kommentare

  1. Denn Sie wissen nicht was Sie tun!
    Die Durchführung des Pilotprojektes und die simplen Äußerungen des Innenministers dazu, ohne die entsprechenden Voraussetzungen für gesellschaftliche Großprojekte erfüllt zu haben, zeigen die Unkenntnis gegenüber der wahren Dimension und Gefährlichkeit von IT-Technologien. Die Ausklammerung eines ganzheitlichen Ansatzes für die Einschätzung der Überwachungstechnologien in ihren langfristigen Folgen für Mensch, Umwelt und Gesellschaft zeugt von einem unverantwortlichen und undemokratischen Verhalten der Politik. Mit der schnellen Umsetzung der Öffnung der Büchse der Pandora ist eine Entwicklung in Gang gesetzt worden die in jeder Hinsicht sofort zu stoppen ist. Dem Einsatz von Digital Courage und anderen Gruppen haben wir es zu verdanken, dass die Medien in größerem Umfang darüber berichtet haben. Das dabei technische Details nicht richtig eingeschätzt worden sind, die mit Unterschieden passiver RFID-Komponenten und aktiven Funktechnik-Platinen zusammenhängen spielt keine Rolle. Wenn einige IT-Spezialisten darüber aufklären, dann hilft das insgesamt der Einschätzung der eingesetzten komplexen Technologien, es ist aber zuviel verlangt von allen Datenschützern hier den vollständigen Überblick zu verlangen. Die Entwicklung der Elektronik schreitet extrem schnell voran und es liegt in ihrer Natur, dass einzelne Gebiete nur noch von Spezialisten verstanden werden können. Deswegen ist auch stets die Kooperation und Entwicklung in IT-Projekten sehr schwierig und produziert Fehler im System. Die eingesetzte IT-Technologien, wie die Gesichtserkennungssoftware und Hardware, zeichnet sich dadurch aus, dass sehr viele spezielle Teilgebiete und Teilentwicklungen aus der IT hier zusammenlaufen. Umso mehr ist es erforderlich das IT-Spezialisten proaktiv den Datenschützern helfen und mehr Verständnis für die Situation aufbringen, denn die Büchse der Pandora betrifft uns alle! Niemand hat das Recht, ohne die entsprechenden Vorarbeiten und die Einbeziehung der Gesellschaft, den öffentlichen Raum in ein permanentes Überwachungssystem umzuwandeln und die Menschen zur ständig gefilterten Datenverwertungsmasse werden zunlassen. Was passiert eigentlich wenn Menschen anfangen sich zu maskieren, um der Gesichtserkennung zu entkommen, werden dann Bärte, Sonnenbrillen, Mützen und die Maskierung verboten? Was passiert wenn Menschen sich unnatürlich verhalten, weil Sie ständig beobachtet
    und eingescannt werden? Welche ungeheuerlichen Machtinstrumente erhält der überwachende Staat und wer kontrolliert die Kontrolleure? Die Liste der Fragen ist endlos lang ….
    http://www.ocmts.de/egk/html/panaktionismusimsensorraum.pdf

  2. Gefährlich ist vor allem die Kombination / Möglichkeit von Gesetzen und Gesetzesänderungen.

    De Maizière sagt über den Biometrietest:
    „Wenn das gelänge, dann wäre das ein unglaublicher Sicherheitsgewinn für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Und dann können wir entscheiden, in etwa einem halben Jahr, unter welchen rechtsstaatlichen Bedingungen im Einzelnen diese Technik auch flächendeckend eingesetzt werden kann.
    (…)
    Durch diese neue Technik würden Unbeteiligte nicht zusätzlich gespeichert, innerhalb von Sekunden wird nur abgeglichen, ob sie auf einer Fahndungsdatei stehen, und nur im Trefferfall wird dann die Person gespeichert und dann hoffentlich verhaftet.“
    Quelle: https://netzpolitik.org/2017/minister-de-maiziere-fuer-flaechendeckende-biometrische-videoueberwachung/

    Rechtsstaatliche Bedingungen können ganz schnell geändert werden. Beispiel sind die biometrischen Passbilder. Bei der Einführung wurde versprochen, dass die biometrischen Daten nach Erstellung des Ausweises vernichtet werden sollten, jetzt – 10 jahre später – wird sogar der automatisierte Zugriff erlaubt. Von Mitte 2018 an sollen zudem Ordnungsämter die sensiblen biometrischen Merkmale automatisiert abrufen können, um Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen.
    Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-genehmigt-Online-Zugriff-auf-Passfotos-durch-Sicherheitsbehoerden-3717986.html
    Eine Ordnungswidrigkeit ist bereits Falschparken. Hart ausgelegt, bedeutet es, dass bereits mit bestehenden Gesetzen so ziemlich jeder in einer „Fahndungsdatei“ gespeichert werden könnte – denn wer hat noch nie falsch geparkt, wissentlich oder unwissentlich.

    Kombiniert man nun die Idee, das Instrument „flächendeckend“ einsetzen zu wollen, mit der Möglichkeit, Gesetze ändern zu können, sollte anhand des Beispiels erkennbar sein, wie es tatsächlich weitergehen wird: Videoüberwachung mit Gesichtserkennung, um geringste Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen inklusive einer generellen Speicherung aller Personen – könnte ja irgendwann mal wichtig werden, zu wissen, welcher „unbeteiligte“ Bürger wann wo mit wem unterwegs war.
    Wer kann dann noch sagen, er hätte nichts zu verbergen?

    Orwell war unglaublich naiv!

  3. Die Durchführung des Pilotprojektes basiert nicht auf gesetzlichen Grundlagen,
    die die Einbeziehung unabhängiger und kritischer Teilnehmer und Beobachter erzwingt.

    Die smarte Durchsetzung des Staates basiert auf den normengebenden Gesetzen,
    die für diese Zwecke geschaffen und laufend geändert werden.

    Immer mehr tritt zutage wie weit der Zerfall der Demokratie
    und der parlamentarischen Entscheidungsprozesse, ohne Bürgerbeteiligung, vorangeschritten ist.

    Der Autor Heinz Joachim Quick hat bereits 1976 in seiner Untersuchung einer Technologiebewertungseinrichtung beim Deutschen Bundestag mit dem Titel “ Organisationsformen der wissenschaftlichen Beratung des Parlamentes“ die enormen Mißverhältnisse und Nachteile der lobby-gesteuerten Beratung und Umsetzung von Gesetzen vorweggenommen. Das Werk über Technologiefolgenabschätzung liest sich wie eine Beschreibung der aktuellen Situation! Die Situation vor der wir jetzt stehen entwickelt sich also über einen sehr langen Zeitraum und bedarf dringender politischer Veränderungen durch das Volk. Weitere Hinweise liefert der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof in seinem Buch “ Das Gesetz der Hydra“ im gesamten Buch und auf Seite 50/51: „Demokratische Legitimation soll staatliche Willkür verhindern“ und auf Seite 51, ich zitiere: „Die gleichförmige Begutachtung durch Fachleute könne der Gefahr vorbeugen, dass der Souverän -oft in bester Absicht- aus Unkenntnis oder aufgrund bestimmter persönlicher Maßstäbe Gesetze erlasse, die für die Allgemeinheit schädlich sind.“ Die Beteiligung der Fachleute muss sehr breit aufgestellt sein und heutige Faktoren sind zu berücksichtigen. Die erforderlichen Fachleute sind nicht nur Spezialisten der Technik produzierenden Unternehmen, sondern informierte Bürger und Datenschützer, denn Wissen kann heute schließlich jeder erlangen (Stichwort: citizen science).

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