Videoüberwachung mit Gesichtserkennung durch die Bundespolizei am Bahnhof Berlin-Südkreuz: Rechtswidrig!

Datenschutzrheinmain/ August 23, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 3Kommentare

Andrej Hunko, Bundestagsabgeordneter der Linken, hat auf seiner Homepage ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags veröffentlicht. Unter der Überschrift „Rechtsgrundlage für den Einsatz sog. intelligenter Videoüberwachung durch die Bundespolizei“ wird dort dargestellt, dass dies nach dem Wortlaut des § 27 S. 1 BPolG („Die Bundespolizei kann selbststätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte einsetzen…“) nicht abgedeckt sei. Es handele sich bei der automatisierten

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