Videoüberwachung: Ein massiver Eingriff in Rechte und Freiheiten von Personen

CCTV-NeinDanke/ September 6, 2020/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Täglich greift die Videoüberwachung mit zehntausenden von Kameras, die Straßen und Plätze, Betriebe, Einkaufszentren, Gaststätten, Mietshäuser und Restaurants überwachen, in Rechte und Freiheiten von Personen ein, ohne dass die Mehrzahl dieser Menschen dafür einen Anlass gegeben hat. Mit großer Streubreite wird aufgezeichnet, zu welcher Uhrzeit, an welchem Tag, in welchem Zustand, mit welchem Erscheinungsbild, wie lange und an welchem Ort sich Betroffene aufhalten, wie sie diesen Bereich nutzen, wie sie sich dort verhalten und ob sie allein oder in Begleitung sind. Bereits eine einfache Überwachungsanlage verarbeitet in erheblichem Umfang personenbezogene Daten, ohne dass der Großteil der erfassten Informationen für Überwachende je eine Rolle spielt.

Das Risiko, dass damit die Rechte von Betroffenen verletzt werden, hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Grund dafür sind die geringen Anschaffungskosten und die verbesserte Qualität der Technik. Moderne Kameras zeigen Bilder in höchster Auflösung. In Echtzeit können diese in der ganzen Welt eingesehen und fast unbegrenzt gespeichert werden. Mehr als ein Smartphone oder Tablet braucht es dafür oft nicht. Dabei werden Kameras nicht nur zur Sicherheit eingesetzt. Kameras erfassen und verarbeiten Daten von Personen, um personalisierte Werbung anzuzeigen oder Produkte zielgruppengenau anzubieten. Softwaregesteuerte Videotechnik vermisst in der Öffentlichkeit Gesichtszüge und Gefühlsregungen von Personen oder verfolgt das Bewegungs-  oder Einkaufsverhalten von Kunden. Die erfassten Informationen werden in Sekundenbruchteilen ausgewertet und vervielfältigt. Betroffene haben kaum Einfluss auf eine solche Erfassung und erfahren selten, was mit den Aufnahmen geschieht.

Um dies deutlich zu machen und zugleich im Umfang einzugrenzen, hat die Datenschutzkonferenz, der Zusammenschluss der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, ihre Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen grundlegend überarbeitet und an die rechtlichen Rahmenbedingungen der seit dem 25.05.2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst. Neu hinzugekommen sind die Abschnitte zur Videoüberwachung in der Nachbarschaft und zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Tür- und Klingelkameras, Drohnen und Wildkameras sowie Dashcams. Mit der Orientierungshilfe erhalten Betroffene und Verantwortliche Informationen über die Voraussetzungen für eine datenschutzgerechte Videoüberwachung in unterschiedlichen Lebensbereichen. Im Anhang der Orientierungshilfe finden sich Muster für Hinweisschilder, die es den Verantwortlichen erleichtern, den Transparenzpflichten gem. Art. 12 ff. DSGVO nachzukommen. Darüber hinaus wird eine Checkliste mit den wichtigsten Prüfungspunkten im Vorfeld einer Videoüberwachung bereitgestellt.


Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat bereits im Mai 2014 mit einer Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten auf 369 Standorte mit 820 Videoüberwachungskameras in Frankfurt hingewiesen, die den öffentlichen Straßenraum überwachen. Nach Feststellungen des Hessischen Datenschutzbeauftragten ist ein großer Teil dieser Kameras rechtswidrig installiert worden.

Wie dicht das Netz der Überwachung in Frankfurt ist, wird sinnlich erfahrbar bei einem

Spaziergang durch Frankfurts überwachte Mitte

am Samstag, 31.10.2020 ab 14.00 Uhr – Treffpunkt: Konstablerwache (vor dem Café Nachtleben, Ecke Konrad-Adenauer-Straße). Der Spaziergang führt über Hauptwache und Goethestraße zum Opernplatz und endet am Eingang zum Rothschildpark an der Bockenheimer Landstraße. Veranstalter des Spaziergangs ist die Volkshochschule Frankfurt (VHS) in Kooperation mit Mitgliedern der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung bei der VHS ist notwendig (Kurs 0200-68 – Sicherheit oder Kontrolle? – Videoüberwachung) Kosten pro Person: 10,00 €.

Videoüberwachung – wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?

Dazu hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main eine leicht verständliche Information veröffentlicht.

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