„Videogaga“ in Thüringen: Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten listet eine Vielzahl von Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz auf
Im neuesten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz im nichtöffentlicher Bereich für die Jahre 2016/17 listet Dr. Lutz Hasse, Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, auf insgesamt 148 Seiten eine Vielzahl von Verstößen privater Kamerabetreiber gegen Auflagen zwingend zu beachtende Auflagen beim Betrieb von Videoüberwachungskameras in § 6b BDSG auf. Von
- „6.6 Pizza mit Draufsicht – Videogaga 1“ über
- „6.13 Der (Tür)Spion, der die Nachbarn nicht liebte; Videogaga 6“,
- „6.27 Störung des Hausfriedens durch Videoüberwachung – Videogaga 11“,
- „6.32 Hotelgäste und Mitarbeiter pausenlos auf Video? Videogaga 15“ und
- „6.53 Alle Wege führen zum Kindergarten: Videogaga 22“ bis
- „6.69 Wenn der Thermenbesuch beobachtet wird – Videogaga 26“ und
- „6.75 Videokameras als Türsteherersatz? – Videogaga 31“
werden Beispiele geschildert, wie private KamerabetreiberInnen ohne jegliche Rechtskenntnis, aber tw. getrieben von paranoiden Vorstellungen, Videoüberwachungseinrichtungen installierten, teilweise („Videogaga 15“) sogar mit strafrechtlich (§ 201 StGB) untersagter Audioüberwachung und Speicherung des gesprochenen Worts.