Verwaltungsgericht Wiesbaden verpflichtet den hessischen Datenschutzbeauftragten zum Einschreiten gegen die Schufa

Datenschutzrheinmain/ November 16, 2021/ alle Beiträge, Hessischer Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0 comments

Der frühere Hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch zeigte wiederholt großes Verständnis für die Datensammelwut der Schufa und musste deshalb auch Hohn und Spott ertragen. Kurz vor Ende seiner Amtszeit bescheinigte ihm das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden zudem, er übe gegenüber der SCHUFA eine zu große Nachsicht. Dies stelle „eine Einschränkung der Betroffenenrechte und einen Verstoß gegen die DSGVO“ dar. Dies berichtete ein Rechtsanwalt am 14.01.2021 im Internet-Magazin Anwalt.de, unter Verweis auf zwei Verfahren vor dem VG Wiesbaden.

Mit Urteil vom 27.09.2021 (Aktenzeichen 6 K 549/21.WI) hat das VG Wiesbaden einen Bescheid des hessischen Datenschutzbeauftragten aufgehoben und ihn verpflichtet, gegenüber der Schufa und deren Datensammelwut einzuschreiten.

Und mit Vorlagebeschluss vom 01.10.2021 (Aktenzeichen 6 K 788/20.WI) hat das VG Wiesbaden den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebeten, zu der Frage Stellung zu nehmen, wie er die Anwendbarkeit des Art. 22 Abs. 1 DSGVO (Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling) auf Wirtschaftsauskunfteien bewertet. Anlass der Fragestellung ist auch hier das Geschäftsgebaren und die Datensammelwut der Schufa und die nachsichtige Behandlung dieses Problems durch den früheren hessicen Datenschutzbeauftragten.

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