Stromanbieter darf Kundendaten nicht anlasslos an die Schufa übermitteln

Datenschutzrheinmain/ Juli 26, 2023/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 26.05.2023 (Aktenzeichen: 2-24 O 156/21) dem Energieversorger Eprimo GmbH die Verwendung von Datenschutzhinweisen untersagt, die dem Unternehmen die anlasslose Weitergabe personenbezogener Daten an die Schufa und eine andere Auskunftei ermöglichen. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Laut den Geschäftsbedingungen des Unternehmens lies sich die Eprimo GmbH

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Schufa: Finger weg von meinem Konto!

Datenschutzrheinmain/ Juni 7, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Unter diesem Motto weist die Organisation Finanzwende e. V. darauf hin, dass die Schufa (und auch andere Finanz-Auskunfteien) tief in das Leben und die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen in Deutschland eingreift. Aktuell will die Schufa zusätzlich Einblick in densible Konztoingformationen gewinnen. Darauf macht Finanzwende e. V. aufmerksam und fordert in einer Petition: „Finger weg von unseren Bankkonten! Die Schufa soll

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Neues von der SCHUFA: Klare Worte im EuGH-Gutachten zur Ermittlung von Scoring-Werten und zur Verkürzung der Speicherfristen über Privatinsolvenzen

Powidatschl/ April 11, 2023/ alle Beiträge, Hessischer Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) liegen aktuell mehrere Fragen zur Klärung der firmeninternen Verfahrensweisen der SCHUFA vor. Auch beim Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Verfahren anhängig. Auch wenn bei beiden Gerichten noch keine Entscheidung getroffen wurde, werden sich die Praktiken der SCHUFA nun ändern. Der EuGH-Generalanwalt Pikamäe kam in seinem Gutachten für das Richter*innen-Kollegium zu der Einschätzung, dass die Scoring-Praktiken der SCHUFA

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Mobilfunkanbieter Telefónica, Telekom und Vodafone geben Positivdaten an Wirtschaftsauskunfteien weiter

Datenschutzrheinmain/ Juli 23, 2022/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Verbraucherzentrale NRW hat Klage gegen Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone eingereicht. Das teilte die Organisation am 21.07.2022 mit. Die genannten Telekommunikations-Anbieter übermitteln Positivdaten ihrer Kundschaft an Wirtschaftsauskunfteien ohne hierfür eine Einwilligung der betroffenen Verbraucher:innen einzuholen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen sie damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung und müssen dies unterlassen. “Wirtschaftsauskunfteien sammeln auch dann Informationen über Verbraucher:innen, wenn

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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein : Schufa darf die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten als sie im Insolvenzbekanntmachungsportal veröffentlicht werden dürfen

WS/ Juli 1, 2022/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Im Insolvenzbekanntmachungsportal veröffentlichen die Insolvenzgerichte in Deutschland die Bekanntmachungen, die sie gemäß § 3 InsoBekV für die Dauer von sechs Monaten veröffentlichen dürfen. Die Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien nutzen den Datenbestand des Insolvenzbekanntmachungsportals und speichern und verarbeiten diese Daten in ihren Rechenzentren auch über die gesetzliche Löschfrist hinaus. Mit nachteiligen Folgen für die Betroffenen. Sie verweisen auf die Allgemeinen Vereinbarungen

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Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten als sie im Insolvenzbekanntmachungsportal veröffentlicht sein dürfen

Datenschutzrheinmain/ Januar 5, 2022/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Ein Insolvenzschuldner hat einen Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding, wenn sie Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne andere gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV) vorgesehen ist. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgerichts am 02.07.2021 entschieden (Aktenzeichen: 17 U 15/21). Zum Sachverhalt: Über das Vermögen des Klägers wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Am

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Landgericht Mainz: 5.000 € Schadensersatz für unberechtigte Schufa-Meldung

Datenschutzrheinmain/ November 24, 2021/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Meldet ein Inkassobüro eine Forderung unberechtigt an die SCHUFA Holding AG, hat der Betroffene aufgrund des fehlerhaften Eintrags von Daten bei der Auskunftei einen Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Dies entschied das Landgericht Mainz mit Urteil vom 12.11.2021 (Aktenzeichen: 3 O 12/20). Der Kläger hatte eine Rechnung seines Energieunternehmens nicht bezahlt. Das beauftragte Inkassounternehmen leitete daraufhin das gerichtliche

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Verwaltungsgericht Wiesbaden verpflichtet den hessischen Datenschutzbeauftragten zum Einschreiten gegen die Schufa

Datenschutzrheinmain/ November 16, 2021/ alle Beiträge, Hessischer Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Der frühere Hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch zeigte wiederholt großes Verständnis für die Datensammelwut der Schufa und musste deshalb auch Hohn und Spott ertragen. Kurz vor Ende seiner Amtszeit bescheinigte ihm das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden zudem, er übe gegenüber der SCHUFA eine zu große Nachsicht. Dies stelle „eine Einschränkung der Betroffenenrechte und einen Verstoß gegen die DSGVO“ dar. Dies berichtete ein

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Verwaltungsgericht Wiesbaden: Hessischer Datenschutzbeauftragter übt zu große Nachsicht gegenüber der SCHUFA – „eine Einschränkung der Betroffenenrechte und ein Verstoß gegen die DSGVO“

Datenschutzrheinmain/ Januar 15, 2021/ alle Beiträge, Hessischer Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Schufa macht mit ihren Datenschnüffel-Aktivitäten auf neuen „Geschäftsfeldern“ seit einigen Monaten Schlagzeilen. Zuerst die Planung eines „Datenpools“ über Kund*innen von Energieversorgungsunternehmen, die häufiger den Anbieter wechseln. Zuletzt ihr umstrittenes Projekt Check Now, mit dem Menschen veranlasst werden sollen, der SCHUFA Einsicht in kompletten Kontobewegungen zu geben. Das erste Projekt wurde nach massiver öffentlicher Kritik aufgegeben, das zweite scheint die

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Ein spätes und vergiftetes „Lob“ für Michael Ronellenfitsch: SCHUFA-Kontoschnüffelpläne sollen jetzt in Hessen “geprüft” werden

Datenschutzrheinmain/ Januar 12, 2021/ alle Beiträge, Hessischer Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 4Kommentare

Laut der Süddeutschen Zeitung will die SCHUFA ihr umstrittenes Projekt Check Now, mit dem Menschen veranlasst werden sollen, der SCHUFA Einsicht in kompletten Kontobewegungen zu geben, mit einem Trick durchsetzen. Die finAPI GmbH, die ursprünglich für diesen Zweck ausgewählt wurde, ist ein Tochterunternehmen der SCHUFA Holding AG mit Sitz in München. Die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde für die finAPI GmbH ist das

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