Twitter-Praxis der Polizei Frankfurt: Eingriff in Informationsfreiheit und unzulässige Erfassung gesperrter Twitter-UserInnen in einer personenbezogenen Datei?

Datenschutzrheinmain/ Februar 7, 2018/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Polizei und Geheimdienste (BRD), Regionales/ 0 comments

Unter der ÜberschriftWas steckt hinter der Twitter-Amnestie der Frankfurter Polizei? stellt Matthias Monroy in einem Beitrag in Netzpolitik.org fest: „Die Praxis der Polizei auf Twitter ist häufig undurchsichtig und ungeregelt. Einige Social-Media-Teams agieren ohne Rechtsgrundlage und Verfahrensregelungen. Missliebige Follower werden nicht stumm geschaltet, sondern blockiert, obwohl dies einen Eingriff in die Informationsfreiheit darstellen könnte. In Frankfurt werden Gesperrte sogar in einer personenbezogenen Datei geführt.“

Die letzte der o. g. Feststellungen – In Frankfurt werden Gesperrte sogar in einer personenbezogenen Datei geführt – sollte für den Hessischen Datenschutzbeauftragten Anlass sein, diese Praxis der Frankfurter Polizei unter die Lupe zu nehmen.

Netzpolitik.org zitiert im o. g. Beitrag aus einer Stellungnahme von Prof. Tobias Singelnstein (Kriminologe, Ruhr-Uni Bochum). Ihm zufolge spräche einiges dafür, dass das Blockieren auf Twitter durch staatliche Stellen einen Eingriff in die Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz darstellt. Jede Person hat danach das Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“.

Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) kritisiert den Verstoß gegen die Informationsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz. In einer Pressemitteilung fordert sie „öffentliche Stellen in Bund und Ländern auf, Twitter-Blockaden unverzüglich aufzuheben, die sie gegen missliebige Bürgerinnen und Bürger verhängt haben. ‚Wenn eine Behörde Menschen auf Twitter blockiert, dann liegt darin ein Eingriff in die Informationsfreiheit und zugleich eine rechtswidrige Ungleichbehandlung‘… Twitter-Blockaden haben zwei Effekte: Zum einen verhindern sie, dass der blockierende Twitter-Account zur Kenntnis nehmen muss, was die blockierte Person auf Twitter schreibt. Damit schotten sich Behörden in fragwürdiger Weise gegenüber kritischen Stellungnahmen auf Twitter ab. Zum anderen können blockierte Personen aber auch nicht mehr lesen, was die blockierende öffentliche Stelle auf Twitter – also gegenüber der Öffentlichkeit – verlautbart.“

Die GFF plant, gerichtlich gegen Behörden vorzugehen, die weiterhin rechtswidrig Menschen auf Twitter blockieren. In der Pressemitteilung schreibt die Organisation:Wer von einer Behörde geblockt wurde und gegebenenfalls bereit wäre, an einer Musterklage mitzuwirken, ist eingeladen, seinen Fall unter info@freiheitsrechte.org einzureichen. Dazu bittet die GFF, ein Bildschirmfoto einzureichen, aus der sich die Blockade ergibt, sowie – wenn bekannt – den Kontext, warum die Behörde geblockt hat.“

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