Tiefpunkt deutscher Rechtssprechung: OVG Lüneburg erklärt flächendeckende Videoüberwachung für rechtens und bewertet subjektiv empfundenes Sicherheitsgefühl stärker als den Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Datenschutzrheinmain/ September 15, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Am 07.09.2017 hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg in einem Rechtsstreit zwischen der Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten und dem Hannoveraner Nahverkehrsunternehmen ÜSTRA AG ein Urteil zur Zulässigkeit von Videoüberwachung in Bussen und Bahnen gefällt. Die Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo aus Hannover hat die Auseinandersetzung verfolgt und war bei Verhandlung und Urteilsverkündung anwesend. Auf ihrer Homepage stellt sie umfangreiche Informationen zum Prozess, seinen Hintergründen und dem ergangenen Urteil zur Verfügung. freiheitsfoo stellt im Ergebnis fest:

“Das bundesweit im Fokus von Verkehrsunternehmen und Überwachungsbefürwortern und -skeptikern im Fokus befindliche Verfahren endete in einem grund- und menschenrechtlichen Fiasko. Der Tenor der Entscheidung in aller Kürze: Flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Personennahverkehr sei rechtens, wenn (in welchem Umfang auch immer!) die Chance zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten möglich sein könnte… Doch es kam noch schlimmer: Der Vorsitzende Richter des 11. Senats, der zugleich Berichterstatter des Verfahrens gewesen ist, betonte in der… mündlich vorgetragenen Urteilsbegründung ausdrücklich, dass die ‘Befriedigung des Verlangens nach einem höheren subjektiven Sicherheitsempfinden’ als Argument zur Rechtfertigung einer flächendeckenden Videoüberwachung diene. Dieses Aussage ist ein Fanal, ein Aufgeben der Haltung, wonach Einschnitte in die Grundrechte von Menschen nur aufgrund abwägender Überlegungen zur Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriff und dessen Effekt, und zwar auf Fakten basierend, vorgenommen werden dürfen und sich nicht nach Stimmungen oder Meinungsumfragen richten dürfen…”

Das Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 11 LC 59/16) liegt noch nicht im Wortlaut vor. Die Pressemitteilung des Gerichts ist hier nachlesbar.

1 Kommentar

  1. Mein Verlangen nach einem höheren subjektiven (!) Sicherheitsempfinden begründet damit die Forderung alle anderen Menschen einzusperren!
    Diese Forderung ist rechtens, denn die Chance zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten könnte (!) somit möglich sein.
    Untermauert wird das mit dem Fakt, dass alle Straftäter nun eingesperrt sind und die Verbrechensquote auf Null fallen wird. Ich habe nichts zu verbergen, also kann ich ja nur unschuldig sein. Beweis erbracht.

    Wie lange dauert es noch, bis diese “Beweiskette” Realität wird? Hoffentlich bin ich dann schon dement und kriege davon nichts mehr mit.

    Orwell war ein Optimist.

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