Tiefpunkt deutscher Rechtssprechung: OVG Lüneburg erklärt flächendeckende Videoüberwachung für rechtens und bewertet subjektiv empfundenes Sicherheitsgefühl stärker als den Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Datenschutzrheinmain/ September 15, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Am 07.09.2017 hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg in einem Rechtsstreit zwischen der Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten und dem Hannoveraner Nahverkehrsunternehmen ÜSTRA AG ein Urteil zur Zulässigkeit von Videoüberwachung in Bussen und Bahnen gefällt. Die Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo aus Hannover hat die Auseinandersetzung verfolgt und war bei Verhandlung und Urteilsverkündung anwesend. Auf ihrer Homepage stellt sie umfangreiche Informationen zum Prozess, seinen Hintergründen und

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