Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten für 2012 veröffentlicht
http://www.datenschutz-hessen.de/tb41inhalt.htm#entry3768
Herr Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch äußert sich in seinem Bericht auch zur elektronischen Gesundheitskarte (http://www.datenschutz-hessen.de/tb41k02.htm#entry3878) nach dem Motto „Alles paletti; alle i. O.!“
„Aufgrund zahlreicher Anfragen und Beschwerden habe ich die aktuelle Verfahrensweise in den hessischen Krankenkassen überprüft. Die Verfahrensweise war datenschutzgerecht ausgestaltet.“
„…habe ich zahlreiche Anfragen und Beschwerden erhalten, insbesondere zu den Fragen, inwieweit die Versicherten verpflichtet sind, künftig eine eGK zu verwenden und ihrer Krankenkasse ein Lichtbild für die Erstellung der eGK zur Verfügung zu stellen, ferner, in welchem Umfang und für welche Zwecke in diesem Zusammenhang ihre Daten verarbeitet werden und welche Rechte ihnen zustehen.“
„Nach Auskunft der Krankenkassen sind bislang kaum Fälle aufgetreten, in denen ein Versicherter gezielt ein falsches Bild (z. B. eines Prominenten) übersandt hat, und von 1,4 Mio. Versicherten waren nur ca. 300 (Stand September 2012) (zunächst) nicht bereit, ein Lichtbild einzusenden. Diesen Versicherten wird keine eGK ausgestellt. Wie nach dem Auslaufen der bisherigen Krankenversichertenkarte dann verfahren wird, wenn Versicherte ohne eGK eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist im Einzelnen noch nicht geklärt.“
In der Summe werden viele Worte über die eGk verloren. Die meisten davon könnten auch einer Verlautbarung eines Pressesprechers der AOK, BEK, DAK oder IKK entnommen sein…