Palantir und HessenDATA: Rechtmäßigkeit des Einsatzes ist äußerst fragwürdig
So bewertet Roman Peters, Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, die in Hessen seit 2017 durch eine Änderung im hessischen Polizeirecht (§ 25a HSOG) formaljuristisch zulässige Nutzung einer Software, die die hessische Polizei beim US-Software-Unternehmen Palantir eingekauft hat und in ihrer eigenen Version HessenDATA nennt. Die Frage einer Journalistin der Zeitung Junge Welt „Was sagen Sie zu Beuths Argument, die