Frankreich: Wg. unzulässiger Cookies Bußgelder i. H. v. zusammen 100 Mio. € gegen zwei Firmen aus dem Google-Imperium und i. H. v. 35 Mio. € gegen eine Firma aus dem Amazon-Imperium

Datenschutzrheinmain/ Dezember 10, 2020/ alle Beiträge, Internationales, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Am 07.12.2020 hat die hat die französische Datenschutz-Aufsichtsbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) gegen die Unternehmen GOOGLE LLC und GOOGLE IRELAND LIMITED Geldbußen in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro verhängt, weil sie ohne vorherige Zustimmung und ohne angemessene Information Werbe-Cookies auf den Computern der Nutzer der Suchmaschine google.fr platziert haben. Nachstehend Auszüge aus der Pressemitteilung der

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Großbritannien gewährt Google und der Spionage-Software-Firma Palantir Zugang zu medizinischen und anderen Daten von Covid-19-Patient*innen

Powidatschl/ Juni 8, 2020/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, Gesundheitsdatenschutz, Hessische Landespolitik/ 1Kommentare

Das meldet der US-amerikanische Fernsehsender CNBC in einem Beitrag vom 08.06.2020. „Großbritanniens National Health Service (Nationaler Gesundheitsdienst) hat dem geheimen US-Technologieunternehmen Palantir Zugang zu privaten persönlichen Daten von Millionen britischer Bürger gewährt, wie aus einem online veröffentlichten Vertrag hervorgeht. Zu den Daten gehören persönliche Kontaktdaten, Geschlecht, Rasse, Beruf, physischer und psychischer Gesundheitszustand, frühere Straftaten sowie religiöse und politische Zugehörigkeit.Der Vertrag,

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Großbritannen: „Alexa, ruf den Krankenwagen!“

Gesunde_daten/ Januar 11, 2020/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Internationales, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

In Großbritannien sind Details aus einem Vertrag zwischen Amazon und dem nationalen Gesundheitsdienst NHS bekannt geworden. Der US-Riese hat wertvolle (wenn auch nicht personenbezogene) Daten vom NHS erhalten, mit dem das Unternehmen nun an der automatisierten Diagnosefähigkeit seiner Sprachassistentin Alexa arbeiten kann. Der NHS hat dafür keinerlei Gegenleistung erhalten [The Sunday Times, 08.12.2019] – und das ist nicht sein erster

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Klagerecht im Datenschutz für Verbraucherverbände erhalten

Datenschutzrheinmain/ Juni 27, 2019/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Der Bundesrat könnte am 28.06.2019 auf Initiative Bayerns für eine Einschränkung der Klagebefugnis für Verbraucherverbände in Sachen Datenschutz stimmen. Das wäre dann das Signal an Digitalunternehmen wie Facebook, Google, Amazon und andere, dass sie es mit der Einhaltung des Datenschutzrechtes nicht so genau nehmen müssen. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), erklärte dazu am 27.06.2019: „Der Vorschlag aus Bayern,

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„Datenschutz“-Erklärung von Google: Rechtswidrig!

Datenschutzrheinmain/ April 17, 2019/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die von Google im Jahr 2012 verwendete „Datenschutzerklärung“ ist zum großen Teil rechtswidrig. Das hat das Kammergericht in Berlin mit Urteil vom 21.03.2019 (Aktenzeichen: 23 U 268/13) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Nach Auffassung des Gerichts sind außerdem zahlreiche Klauseln in den Nutzungsbedingungen des Konzerns unwirksam. Einige der untersagten Klauseln verwendet Google bis heute in gleicher oder

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Französische Datenschutzbehörde CNIL verhängt eine Strafe über € 50 Mio. € an Google

Datenschutzrheinmain/ Januar 22, 2019/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat am 21.01.2019 bekannt gegeben, dass sie Google eine Rekordstrafe von € 50 Mio wegen der Verletzung der DSGVO auferlegt hat. Die Strafe basiert auf zwei Beschwerden der österreichischen NGO noyb.eu und der französischen NGO „La Quadrature du Net“ zur fehlerhaften Zustimmung bei Google. Die Strafe von € 50 Millionen ist die höchste Strafe für Datenschutzverletzungen

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Chrome: Google wertet gesamte Browserhistorie für Werbung aus

Schuetze/ Juli 19, 2016/ alle Beiträge, praktische Tipps, Presse / Termine / praktische Tipps, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Wie einem Beitrag bei golem.de (http://www.golem.de/news/chrome-browser-google-wertet-gesamte-browserhistorie-fuer-werbung-aus-1607-122171.html) zu entnehmen ist hat Google bereits am 21.06.2016 die Datenschutzbestimmungen für den Browser Chrome dahingehend geändert, dass die Browser-Historie (also alle besuchten Webseiten, alle Downloads, alle Cookies, alle Plugins und Offline-Daten) von Google für personalisierte Werbung ausgewertet werden darf. Unsere empfohlenen Maßnahmen (nach Priorität): 1. Verwenden Sie zum Surfen statt proprietärer Software wie Chrome

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Google lässt seine Kamera-Fahrzeuge wieder durch deutsche Städte fahren

Datenschutzrheinmain/ Dezember 2, 2014/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die Zeitung Neue Westfälische meldet am 01.12.2014: „Die Wagen (von Google) mit den Kamera-Aufbauten sollen zunächst in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Duisburg, Essen, Bochum, Bremen, Hannover, Leipzig, Dresden, Nürnberg, Wuppertal und Bielefeld unterwegs sein. Im kommenden Jahr will Google die Autos auch in weitere Regionen Deutschlands schicken.“ (Quelle: http://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/mitte/20267932_Google-faehrt-mit-Kamerawagen-durch-Bielefeld.html). Da Google seinen deutschen Firmensitz in Hamburg

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youngdata.de: Neue Homepage des Datenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz informiert Jugendliche

Datenschutzrheinmain/ November 29, 2013/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, hat sein Internetangebot erweitert: Seit einigen Tagen ist unter www.youngdata.de eine neue Homepage freigeschaltet, die sich vorrangig an Jugendliche wendet. Sie enthält Informationen zum Selbstdatenschutz bei der Nutzung von Facebook, WhatsApp, YouTube, Spielekonsolen, Smartphones und anderen Anwendungen, klärt über die Gefahren von Cybermobbing auf und bietet Hintergrundinformationen zum Datenschutz

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Landgericht Berlin stellt fest: Datenschutzregeln und Nutzungsbestimmungen von Google entsprechen in vielen Punkten nicht den daten- und verbraucherschutzrechtlichen Normen

Datenschutzrheinmain/ November 21, 2013/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 19.11.2013 (AZ: 15 O 402/12) 25 Klauseln der Datenschutz­erklärung und der Nutzungsbedingungen von Google für rechtswidrig erklärt. Die Klauseln seien zu unbestimmt formuliert und schränkten Rechte der Verbraucher unzulässig ein. Dem Urteil ging eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen voraus. Zwei Beispiele sollen den fragwürdigen bzw. rechtswidrigen Umgang mit Kundendaten illustrieren: