Google lässt seine Kamera-Fahrzeuge wieder durch deutsche Städte fahren

Datenschutzrheinmain/ Dezember 2, 2014/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die Zeitung Neue Westfälische meldet am 01.12.2014: „Die Wagen (von Google) mit den Kamera-Aufbauten sollen zunächst in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Duisburg, Essen, Bochum, Bremen, Hannover, Leipzig, Dresden, Nürnberg, Wuppertal und Bielefeld unterwegs sein. Im kommenden Jahr will Google die Autos auch in weitere Regionen Deutschlands schicken.“ (Quelle: http://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/mitte/20267932_Google-faehrt-mit-Kamerawagen-durch-Bielefeld.html).

Da Google seinen deutschen Firmensitz in Hamburg hat, liegt die Datenschutzaufsicht für Google beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Dessen Behörde teilte am 01.12.2014 in einer Veröffentlichung u. a. mit: „Die Fahrten werden sich dabei zunächst auf die Zentren größerer Städte konzentrieren. Im Laufe des nächsten Jahres werden dann alle weiteren Gebiete abgefahren. Durch entsprechende Logos und Beschriftungen wird deutlich erkennbar sein, dass es sich um Fahrzeuge von Google handelt. In den auffälligen Aufbauten befinden sich Kameras und Laser-Scanner in ca. 2,50 m Höhe. WLAN oder andere Funknetze werden nicht erfasst… Eine Veröffentlichung der bei diesen Fahrten gewonnenen Bilder ist nicht geplant. Sie dienen vielmehr dazu, das bestehende Kartenmaterial zu verbessern und zu ergänzen (z.B. durch Angaben zu Straßennamen, zur Beschilderung und zur Verkehrsführung sowie durch Informationen über Unternehmen, Sehenswürdigkeiten und andere ‚points of interest‘). Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Bilder – wie im Zusammenhang mit den Aufnahmefahrten zu Google Street View – ist daher nicht möglich. Dabei aufgenommene Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden verpixelt, also unkenntlich gemacht. Das Bildmaterial wird dauerhaft auch nur so gespeichert, dass diese Merkmale nicht wiederhergestellt werden können…“ (Quelle: https://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/neue-aufnahmefahrten-durch-google.html?tx_ttnews[backPid]=1&cHash=1eb2b693ea5249f7aeefa5e3a9f1d39c).

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