Niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte erklärt Datensammlung der Polizei in Göttingen für rechtswidrig
Die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine (HNA) meldete am 11.04.2018: „Eine von Mitarbeitern des Fachkommissariats ‚Staatsschutz‘ der Polizei Göttingen angelegte Datensammlung über links motivierte Gewalttäter war in dieser Form unzulässig… Das hat die Polizeidirektion (PD) Göttingen jetzt eingeräumt.“ Die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz hat in den letzten Monaten diesen Skandal überprüft und nach Abschluss ihrer Ermittlungen das Handeln der Polizei in Göttingen für