“Datenpanne” bei der Polizei in Görlitz (Sachsen) – oder: Wurde hier durch einen Fehler eine illegale Datenspeicherung bekannt?

Datenschutzrheinmain/ November 20, 2018/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam hat von der Polizei in Görlitz einen Brief erhalten, der eigentlich für die Polizei in Göttingen bestimmt war. Der Brief enthielt Informationen über eines seiner Mandaten. Die Polizei Görlitz wollte ihren Kolleg*innen in Göttingen mitteilen, dass Adams Mandant der Görlitzer Polizei im April 2018 am Rande eines rechtsextremen Rockkonzerts in Ostritz aufgefallen sei. Dort war er als Fotojournalist tätig. Aus dem Dokument lässt sich ableiten, dass der Journalist u. a. deshalb in der Polizei-Datenbank INPOL bundesweit zur Beobachtung ausgeschrieben ist. Darin dürfte er nur beim Verdacht auf schwere Straftaten erfasst werden. Rechtsanwalt Adam kündigte an, eine Klage gegen die Polizei in Görlitz einzureichen.

Das Göttinger Tageblatt berichtet am 20.11.2018 umfangreich über diesen – zufällig bekannt gewordenen – neuen polizeilichen Datenschutzskandal.

Statement der Polizeidirektion Göttingen vom 20.11.2018, 13:05 Uhr:

“… erreichte Herrn Adam irrtümlich ein Schreiben von der Polizei Görlitz, in dem unter anderem mitgeteilt wurde, dass der Mandant Adams im Auskunftssystem der Polizei zur so genannten polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben sei. Dieses Schreiben übermittelte der Rechtsanwalt am gestrigen Montag der Polizeidirektion Göttingen. Warum ein solches Schreiben an die Polizei Göttingen gerichtet wurde, können weder das zuständige Staatsschutzkommissariat der PI Göttingen noch die PD Göttingen nachvollziehen. Richtig ist, dass der Mandant von Herrn Adam in polizeilichen Auskunftssystemen gespeichert ist…Falsch ist, dass der Mandant des Rechtsanwalts in polizeilichen Auskunftssystemen zur Beobachtung ausgeschrieben ist.”

Statement der Polizeidirektion Görlitz vom 20.11.2018, 16:40 Uhr:

“Der Polizeidirektion Görlitz ist am 19. November 2018 durch verschiedene Medienanfragen ein Fehler unserer Dienststelle bekannt geworden. Die Polizeidirektion Görlitz hat im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen in Ostritz am ersten Novemberwochenende 2018 rechtmäßig erhobene Daten einer Person aufgrund einer Ausschreibung im Informationssystem INPOL der Polizeien an die Polizeiinspektion Göttingen übermitteln wollen. Dabei ist dem Sachbearbeiter ein Fehler unterlaufen. Der Brief wurde falsch adressiert. Dafür können wir uns an dieser Stelle nur entschuldigen. Die Polizeidirektion Görlitz wird den Sachverhalt in den kommenden Wochen unter verschiedenen Gesichtspunkten eingehend überprüfen.”

Danach ist zu vermuten, dass die Polizei in Göttingen erneut bei rechtswidrigem Handeln ertappt wurde.

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