Bundespolizei übernimmt Fahrkartenkontrolle im ICE

Schuetze/ März 16, 2017/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

– Wie der Datenhunger keine Grenzen mehr kennt –

Mannheim, 16.3.2017, nach 14:00h, der ICE, in dem ein Unternehmer auf einer ganz normalen Dienstfahrt unterwegs ist, wird zum Einsatzort der Bundespolizei.

Er wird vom Fahrkartenkontrolleur aufgefordert, seine Fahrkarte und Bahncard vorzuzeigen. Der Unternehmer, in ein Telefonat vertieft, zeigt die elektronische Fahrkarte auf seinem Smartphone, bereit zum Einscannen für das Gerät des Kontrolleurs, und auch die Bahncard. Der Kontrolleur fordert über dies die Vorlage des Bundespersonal­ausweises. Der Fahrgast weiß, dass er hierzu nicht verpflichtet ist und verweigert dies. Das Unheil nimmt seinen Lauf.

Die Deutsche Bahn ist schon rund 20 Jahre keine Behörde mehr. Auch fehlt ihr, ganz anders als z.B. bei Banken, die gesetzlich zugewiesene Kompetenz, einen Personalausweis zur Identitätsfeststellung zu fordern.
Vielmehr ermächtigt sie sich selbst durch eine Bestimmung in den allgemeinen Beförderungsbedingungen, dass der Fahrgast zur Vorlage eines „amtlichen Lichtbildausweises“ verpflichtet sei. Sie unterstreicht diese Selbstermächtigung durch eine Aufschrift auf jeder Bahncard, dass diese nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis „gültig“ sei; freilich in einer kaum lesbaren, winzigen Schriftgröße.

Diese Anforderung an die Fahrgäste verstößt gegen geltendes Datenschutzrecht. So regelt § 28 (3b) BDSG 2010:
„(3b) Die verantwortliche Stelle darf den Abschluss eines Vertrags nicht von einer Einwilligung des Betroffenen nach Absatz 3 Satz 1 abhängig machen, wenn dem Betroffenen ein anderer Zugang zu gleichwertigen vertraglichen Leistungen ohne die Einwilligung nicht oder nicht in zumutbarer Weise möglich ist. Eine unter solchen Umständen erteilte Einwilligung ist unwirksam.“

Diese gesetzliche Regelung entspricht einem speziellen Kopplungsverbot. Speziell, weil hieran nur solche Unternehmen gebunden sind, die eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Diese Stellung ist für die Deutsche Bahn AG unzweifelhaft. Die Folge ist, dass kein Fahrgast je rechtswirksam in die Kontrolle seines Bundespersonalausweises durch die Deutsche Bahn AG eingewilligt hat. Weder durch den Abschluss des Beförderungsvertrages noch in einer anderen, gesonderten Weise.

Der Zug wird in Mannheim gestoppt. Die Bundespolizei steigt zu. Diese ist nun ermächtigt, den Personalausweis zu überprüfen, nur um festzustellen, dass alles in Ordnung ist. Mit Kanonen auf Spatzen geschossen: Gratulation Deutsche Bahn!

Der Unternehmer und der DB-Kontrolleur sind auseinander gegangen mit der Drohung von Schadenersatzforderungen gegenüber dem Fahrgast wegen vermeintlicher Verletzung der Beförderungsbedingungen.

Service-Wüste Bahn AG sind wir ja hinreichend gewohnt, aber jetzt noch knapp 10 Jahren nach dem Bahn-Datenschutzskandal eine weitere systematische Datenschutz-Rechts­verletzung. Das irritiert doch erheblich.

 

von Roland Schäfer

 

 

 

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