(Sozial-)Datenschutz und Transparenz staatlichen Handelns am Beispiel des Jobcenters MainArbeit. Offenbach – Diskussion am 14. November in Offenbach

Datenschutzrheinmain/ Oktober 29, 2016/ alle Beiträge, Jobcenter MainArbeit Stadt Offenbach, Sozialdatenschutz, Veranstaltungen / Termine/ 2Kommentare

Seit Monaten schwelt ein Konflikt zwischen der MainArbeit, dem kommunalen Jobcenter der Stadt Offenbach, einerseits und Menschen, die Hartz IV beziehen und / oder diese beraten andererseits. Da diese Auseinandersetzungen zwar vorrangig (aber nicht nur) um materielle Leistungsansprüche geführt werden, sondern auch um Fragen, die den (Sozial-)Datenschutz berühren, wandten sich Betroffene an die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Ausgelöst durch die Frage, ob das Jobcenter bei Vorsprachen Kopien von Ausweispapieren anfertigen oder Ausweispapiere für die Dauer von Behördenterminen einbehalten dürfe, wurde der Geschäftsführer der MainArbeit Offenbach von der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main gebeten, zu einigen Fragen Stellung zu nehmen und Auskünfte zu entsprechenden Arbeitsanweisungen bzw. Verwaltungsvorschriften zu erteilen.

Die Diskussion um die Themen (Sozial-)Datenschutz und Transparenz staatlichen Handelns soll in einer Podiumsdiskussion am Montag, 14.11.2016 um 19.30 Uhr in Offenbach, Berliner Str. 220-224 (IG Metall Offenbach, 4. Stock – Aufzug vorhanden, Nähe S-Bahn-Station Ledermuseum) öffentlich fortgesetzt werden.Teilnehmer der Podiumsdiskussion:

  • Helga Röller, Mitglied im ver.di-Erwerbslosen-Ausschuss Frankfurt, dieDatenschützer Rhein Main
  • Roland Schäfer, freiberuflich tätiger Datenschutzbeauftragter, dieDatenschützer Rhein Main
  • Dr. Matthias Schulze-Boeing, Geschäftsführer kommunales Jobcenter MainArbeit. Offenbach (angefragt)
  • Karl-Heinz Wenisch, behördlicher Datenschutzbeauftragter, Stadt Offenbach (angefragt)
  • N. N., Mitarbeiter des Hessischen Sozialministeriums (angefragt)

Gegenstand der Diskussion sollen vor allem Folgende Fragen sein:

  • Welche Regelungen zum Sozialdatenschutz sind im Verhältnis zwischen Jobcentern und leistungsberechtigten BürgerInnen zu beachten?
  • Welche rechtlichen Regelungen sind beim Umgang von Ämtern und Behörden mit Ausweispapieren zu beachten?
  • Warum kann ein hessisches kommunales Jobcenter Auskünfte zu den Grundlagen seines Verwaltungshandelns verweigern, während gleichzeitig die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre fachlichen Weisungen und Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen für die Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft von BA und Kommunen im Internet veröffentlicht?
  • Was bedeutet (Sozial-)Datenschutz und Transparenz staatlichen Handelns – nicht nur – gegenüber den unmittelbar davon betroffenen BürgerInnen?
  • Brauchen die BürgerInnen in Hessen ein Hessisches Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz nach dem Vorbild des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes oder vergleichbarer Gesetze von 12 anderen Bundesländern?

Die Einladung zur Veranstaltung finden Sie hier.

2 Kommentare

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