Rheinland-Pfalz: Zunehmende Beschwerden gegen Videoüberwachungsanlagen
In Rheinland-Pfalz häufen sich die Beschwerden gegen die private und gewerbliche Videoüberwachung an Häusern, Wohnungen und Geschäften. Das geht aus Zahlen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in Mainz hervor. In Abschnitt 2.2.2 des Berichts des LfDI über die Tätigkeit in den Jahren 2014/2015 steht: „Die Zunahme der Videoüberwachung spiegelt sich auch im weiteren Anstieg der Nachfragen und Beschwerden zu diesem Thema beim LfDI wider, nach wie vor betrifft etwa ein Drittel der mehr als 2.500 jährlichen Eingaben im privaten Bereich an den LfDI den Bereich Videoüberwachung.“ Der deutliche Anstieg der Beschwerden resultiert nach Bewertung des LfDI aus
- der zunehmenden Zahl von Kameras im öffentlichen Raum,
- der verbesserten Qualität der Aufnahmen (Auflösung/Digitalisierung der Bildverarbeitung),
- der Verfügbarkeit (kosten)günstiger Speichermöglichkeiten und
- dem Trend, ursprünglich zu anderen (privaten) Zwecken angefertigte Aufzeichnungen im Internet auf eigens dafür bereitstehenden Portalen zu veröffentlichen.
Der Bericht geht u. a. auch auf datenschutzrechtliche Probleme ein, die durch den Betrieb von Kameras in Bussen und Bahnen, durch „Wildkameras“ in Feld und Wald und durch Helmkameras von Freizeitsportlern entstehen können.
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat im Februar 2016 auf ihrer Homepage unter dem Titel „Videoüberwachung – wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?“ einen auch für juristische Laien lesbaren Ratgeber veröffentlicht, der Rechtsgrundlagen erläutert und Ansprechpartner bzw. Stellen für eine Beschwerde gegen Videoüberwachungsmaßnahmen benennt.