Der Bundesnachrichtendienst (BND) bricht dutzendfach Gesetz und Verfassung! Netzpolitik.Org veröffentlicht geheimen Prüfbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten

Datenschutzrheinmain/ September 2, 2016/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Der BND hat die Daten seiner Massenüberwachung illegal gespeichert und muss sie unverzüglich löschen. Das stellt die Bundesdatenschutzbeauftragte in einem geheimen Bericht fest, der von Netzpolitik.Org am 01.09.2016 veröffentlicht wurde. Andrea Voßhoff kritisiert schwerwiegende Rechtsverstöße und massive Beschränkungen ihrer Kontrollkompetenz. In einer Zusammenfassung – wesentliche Ergebnisse stellt sie fest:

  • „Der BND hat meine Kontrolle rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle war mir daher nicht möglich.
  • Entgegen seiner ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung hat der BND die vorstehend genannten Dateien (s. o. 1. Teil, A, II) ohne Dateianordnungen errichtet, (langjährig) genutzt und damit grundlegende Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen nicht beachtet. Nach geltendem Recht sind die in diesen Dateien gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht weiter verwendet werden.
  • Obgleich sich die vorgenannte Kontrolle nur auf die Außenstelle des BND in Bad Aibling erstreckte, habe ich schwerwiegende Rechtsverstöße festgestellt, die herausragende Bedeutung haben und Kernbereiche der Aufgabenerfüllung des BND betreffen.
  • Der BND hat ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet. Seine Behauptung, er benötige diese Daten, kann die fehlenden Rechtsgrundlagen nicht ersetzen. Eingriffe in Grundrechte bedürfen immer eines Gesetzes.
  • Das deutsche (Verfassungs-)Recht (Grundgesetz, BND-Gesetz i. V. m. Bundesverfassungsschutzgesetz, Bundesdatenschutzgesetz etc.) gilt auch für personenbezogene Daten, die der BND im Ausland erhoben hat und im Inland weiter verwendet. Diese verfassungsgerichtlichen Vorgaben hat der BND strikt zu beachten.“

Ist es dieser Prüfbericht, der die Große Koalition von CDUCSUSPD veranlasst hat, mit dem Entwurf für die Neufassung des BND-Gesetzes als rechtswidrig erkanntes Verhalten durch Änderung von Rechtsnormen zu legalisieren? Der Verdacht liegt nahe.

Gegen den Gesetzentwurf zur Neufassung des BND-Gesetzes regt sich Widerstand, der es wert ist, unterstützt zu werden:

  • Amnesty International hat eine Petition  unter dem Titel „Privatsphäre ist ein Menschenrecht!“ veröffentlicht und sucht dafür weitere UnterzeichnerInnen.
  • Reporter ohne Grenzen hat gemeinsam mit Menschenrechtsorganisationen und Journalistenverbänden eine Kampagne begonnen, um ausländische Journalisten außerhalb der EU vor Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst zu schützen. Auch dies eine unterstützenswerte Initiative.

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