Rechtswidriger Umgang mit Personalausweiskopien auch im Jobcenter Frankfurt/Main

Datenschutzrheinmain/ Juni 8, 2017/ alle Beiträge, Jobcenter Frankfurt, Jobcenter MainArbeit Stadt Offenbach, Regionales, Sozialdatenschutz/ 1Kommentare

Ein junger Mann, <Kunde> des Jugendjobcenters Frankfurt, legte der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main das nachstehend dokumentierte und anonymisierte Schriftstück vor und fragte an, ob es zulässig sei, von ihm anlässlich einer Vorsprache beim Jobcenter die Zustimmung zu folgender Feststellung zu verlangen: „Ich damit einverstanden, dass Kopien von personenbezogenen Dokumenten, wie z. B. Bundespersonalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel in meiner Akte aufbewahrt werden“ (wörtlich zitiert – Fehler im Satzbau sind vom Verfasser des Schriftstücks zu verantworten).

Aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main widerspricht die hier dokumentierte Verfahrensweise den Bestimmungen des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis. Sie widerspricht aber auch den für die Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen erlassenen verbindlichen Arbeitsanweisungen der BA. In den Hinweisen zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte… im Rechtskreis SGB II“ wird auf S. 9 in der Anlage 1 festgestellt, dass Kopien von Personalausweisen und Pässen „nicht zulässig / erforderlich“ seien.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat in einem Schreiben an den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Jobcenters Frankfurt festgestellt: Unseres Erachtens können solche verbindlichen Regelungen auch nicht dadurch unterlaufen werden, dass <Kunden> des Jobcenters Frankfurt beiläufig anlässlich einer Vorsprache eine wie oben zitierte Formulierung zur Unterschrift vorgelegt wird. Das im vorliegenden Fall vom Jobcenter Frankfurt praktizierte Verfahren genügt nicht den Maßstäben der ‚informierten Einwilligung‘ nach § 4a BDSG.“ Dieser Feststellung folgt die Bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Jobcenters Frankfurt, „ 1. in Ihrem Verantwortungsbereich durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass zwingende rechtliche Regelungen im Handeln der Behörde und ihrer Mitarbeiter/innen beachtet werden und 2. uns zeitnah eine Stellungnahme zum vorgetragenen Sachverhalt zukommen zu lassen.“ Da im Kopf des Dokuments nicht nur das Logo des Jobcenters Frankfurt sondern auch das des Jugend- und Sozialamts der Stadt Frankfurt Verwendung wurde auch der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Frankfurt informiert und um Stellungnahme gebeten.

Dass der rechtlich korrekte Umgang mit Personaldokumenten in den Jobcentern flächendeckend ein Problem zu sein scheint, wird auch an einer Auseinandersetzung um das kommunale Jobcenter der Stadt Offenbach deutlich. Der Geschäftsführer des dortigen Jobcenters hat erst nach mehreren Interventionen, u. a. aus dem Hause des Hessischen Datenschutzbeauftragten, eine rechtswidrige Praxis im Umgang mit Personalausweisen und Pässen beendet. Die Offenbach Post vom 22.04.2017 meldete: Die Offenbacher Hartz-IV-Behörde Mainarbeit hat nach lauter werdender Kritik bis auf Weiteres ihre umstrittene Praxis ausgesetzt, Ausweispapiere von Kunden zu fotokopieren oder einzuscannen. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, aber auch Selbsthilfegruppen von Erwerbslosen wie SGB2 Dialog Offenbach hatten wiederholt und nachhaltig darauf aufmerksam gemacht, dass im Jobcenter Offenbach die Personalausweise von Menschen, die Anträge auf SGB-II-Leistungen stellen, aber auch von deren Beiständen und Bevollmächtigten, zu Unrecht kopiert bzw. gescannt wurden. Nachdem der Hessische Datenschutzbeauftragte in Übereinstimmung mit den Bundesministerien des Inneren und der Justiz diese Praxis als rechtswidrig gebrandmarkt hat, sah sich die Leitung des Jobcenters jetzt offenbar gezwungen, ihre Praxis im Umgang mit Personaldokumenten mindestens vorübergehend zu beenden.

1 Kommentar

  1. Moin,
    Erst einmal eine Bitte: Bitte schreibt “Frankfurt am Main” oder “Frankfurt a.M.”. Eine Stadt namens “Frankfurt/Main” gibt es schlichtweg nicht.

    Zur Sache: So etwas verwundert mich überhaupt nicht. Die “Jobcenter” lügen und betrügen massenhaft und täglich. Wenn ihnen die gesetzlichen Bestimmungen nicht passen, wischen sie sich damit hinten ab. Andererseits betonen Sie immer und immer wieder, sie würden ja nur tun, was im Gesetz steht.

    In Wahrheit – siehe oben. Die haben nicht nur kein Interesse daran, gesetzeskonform zu handeln, sie kennen nicht einmal die Gesetzeslage (also die Rechtsnormen) oder die Rechtslage (also alles, was nicht in Gesetzen steht, zum Beispiel Gerichtsurteile oder die Gesamtheit der Rechtsordnung).

    Das schlimmste in Deutschland ist ja, daß eine Mißachtung der Gesetzes- und Rechtslage durch Behörden oder ähnlich Einrichtungen (womit ich weiß Gott nicht die “Jobcenter” als Behörde qualifizieren möchte) keine – KEINE! – Konsequenzen hat. Für niemanden. So etwas ist nicht vorgesehen und wird in der Verwaltungsrechtswissenschaft begründet mit der “Funktionsfähigkeit der Verwaltung”. Als sei diese Funktionsfähigkeit ein Selbstzweck oder der Zweck der Veraltung an sich; die Verwaltung müsse also frei sein, irgendetwas machen zu können, egal, ob es rechtmäßig ist oder nicht.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*