Rechtsanwalt M. Starostik (Berlin) zum Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: „Die Anforderungen des EUGH im Urteil vom 8. April 2014 sind eindeutig nicht erfüllt“

Datenschutzrheinmain/ Mai 20, 2015/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Vorratsdatenspeicherung/ 1Kommentare

aIMG_5401Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die KlägerInnen gegen das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hatte (Urteil vom 02.03.2010 – Aktenzeichen 1 BvR 256/08) kommt in einer am 19.05.2015 veröffentlichten Stellungnahme zum Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zum Ergebnis:

Weder wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten, noch kann jemals die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung den Verhältnismäßigkeitsanforderungen des Europäischen Gerichtshofes genügen.“ Und an andere Stelle in seiner StellungnahmeDie Anforderungen des EUGH im Urteil vom 8. April 2014 sind eindeutig nicht erfüllt. Gemessen am Prüfmaßstab der Art. 7 und 8 Europäischen GrundrechteCharta sind die gesetzlichen Regelungen nichtig.

Da die Regierungskoalition aus CDU/CSU/SPD wild entschlossen zu sein scheint, Ihren neuen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundeskabinett und den Bundestag im Schnelldurchgang durchzuwinken, ist schneller und deutlich sicht- und hörbarer Protest angesagt. Eine der Möglichkeiten:

Nehmen Sie teil an der Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit am 30.05.2015 in Frankfurt/Main

  • Auftaktundgebung: 13.00 Uhr am Wiesenhüttenplatz (Nähe Hauptbahnhof)
  • Demonstration durch die Frankfurter Innenstadt
  • Schlusskundgebung: 15.30 Uhr am Opernplatz

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1 Kommentar

  1. Auf netzpolitik.org lese ich gerade, wie schnell das Projekt VDS durchgezogen werden soll:

    Nach allem, was bisher bekannt ist, gilt damit folgender Zeitplan:
    – 27. Mai: Beschluss der Bundesregierung
    – 09. Juni: Beschluss und Einbringung der Fraktionen
    – 11. oder 12. Juni: Erste Lesung im Bundestag
    – 17. Juni: Beratung und Anhörung der zuständigen Ausschüsse, wahrscheinlich nur Rechtsausschuss
    – 02. oder 03. Juli: Zweite und Dritte Lesung im Bundestag
    Dann wäre das Gesetz – wie angekündigt – noch vor der Sommerpause beschlossen und könnte in Kraft treten. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig, da das Gesetz als Einspruchsgesetz entworfen wurde und eine Zwei-Drittel-Mehrheit für ein Vermittlungsverfahren in der Länderkammer äußerst unwahrscheinlich ist. “ (https://netzpolitik.org/2015/kommt-in-die-gaenge-schon-in-sechs-wochen-soll-die-vorratsdatenspeicherung-beschlossen-sein/)

    Also raus auf die Straße und gegen VDS demonstrieren!

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