Reinhold Gall: Ein Innenminister als Verfassungsfeind?

Datenschutzrheinmain/ Juni 22, 2015/ alle Beiträge, Vorratsdatenspeicherung/ 2Kommentare

Quelle: Twitter Reinhold Gall (SPD) ist Innenminister in der Koalition von Grünen und SPD in Baden-Württemberg. Er müsste von Amts wegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 08.04.2014 zur Vorratsdatenspeicherung kennen und respektieren. Und er sollte mal erklären, was aus Sicht eines deutschen Innenministers “vermeintliche Freiheitsrechte“ sind. Dieses Land hatte vor vielen Jahren

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Rechtsanwalt M. Starostik (Berlin) zum Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: “Die Anforderungen des EUGH im Urteil vom 8. April 2014 sind eindeutig nicht erfüllt”

Datenschutzrheinmain/ Mai 20, 2015/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Vorratsdatenspeicherung/ 1Kommentare

Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die KlägerInnen gegen das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hatte (Urteil vom 02.03.2010 – Aktenzeichen 1 BvR 256/08) kommt in einer am 19.05.2015 veröffentlichten Stellungnahme zum Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zum Ergebnis: „Weder wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten, noch kann jemals die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung den Verhältnismäßigkeitsanforderungen des Europäischen

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