Private Videoüberwachung: Ungewollt zur Filmrolle

Datenschutzrheinmain/ November 11, 2013/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0 comments

Unter dieser Überschrift berichtet die Offenbach-Post am 11.11.2013 weitgehend seriös und korrekt über Videoüberwachung auf Privatgrundstücken, ihre Bedingungen und die zu beachtenden Grenzen.

Zu Recht stellt die Offenbach-Post u. a. fest: „… der Wunsch, das eigene Anwesen vor ungebetenen Gästen zu schützen, rechtfertigt nicht die Verletzung von Persönlichkeitsrechten anderer. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat dazu… festgestellt: Die Installation einer Überwachungsanlage auf einem privaten Grundstück ist nicht rechtswidrig, wenn objektiv feststeht, dass dadurch öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst werden. Bei Überwachungskameras, die die eigene Hofeinfahrt filmen, muss demnach gewährleistet sein, dass weder das Grundstück des Nachbarn noch die angrenzende Straße mitaufgenommen werden. Die Anlage muss darüber hinaus so installiert werden, dass die Erfassung fremder Grundstücke nur durch eine für andere äußerlich wahrnehmbare, technische Veränderung möglich wäre, entschied der BGH…“

Der Beitrag der Offenbach-Post ist hier im Wortlaut nachlesbar: http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/offenbach/private-videoueberwachung-nimmt-zu-3213784.html.

Nachstehend einige „Highlights“, wie Videoüberwachung durch privat nicht stattfinden darf, aber mittlerweile auch in Frankfurt leider weit verbreitete Praxis ist:

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Albusstraße 24

Unmittelbar angrenzend an die durch 2 Videokameras der Polizei „gesicherte“ Rückfront des 1. Polizeireviers nimmt ein Grundstückseigentümer mit dieser (und einer weiteren baugleichen) Videokamera Fußgänger und Fahrradfahrer in den Blick.

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Arnsburger Str. 20 -22

Wohnhaus unmittelbar neben dem Bürgerhaus Bornheim, einem viel besuchten Veranstaltungsort der Saalbau GmbH. Der öffentliche Fuß- und Fahrradweg wird ungeniert in Visier genommen.

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Oeserstr. 188

3 Meter hinter der Grundstücksgrenze an der Frontseite eines Einfamilienhauses – der Bürgersteig voll im Visier der Kamera.

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Ostendstraße 12

Die Dome-Kamera befindet sich in ca. 7 Meter Höhe an einer Gebäudeecke eines mehrgeschossigen Wohnhauses und ist geeignet, die Ostendstraße und die Obermainanlage weiträumig zu überwachen

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Röderbergweg 29

Diese beiden Kameras sind unmittelbar an der Grundstücksgrenze zur Bärenstraße installiert und auf den öffentlich zugänglichen Bürgersteig gerichtet. Eine weitere Kamera befindet sich im Hof des Anwesens und ist geeignet, den Röderbergweg zu überwachen.

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Sandweg 88

Ein Kameraauge genügt nicht: Dome-Kameras im Doppelpack – liefern sie Bilder in 3D? Auch die dritte Kamera ist geeignet, den öffentlichen Straßenraum zu beobachten.

Alle hier dokumentierten Fotos wurden von einem Standort im öffentlichen Straßenraum gemacht.

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