Videoüberwachung des Straßenverkehrs in Frankfurt: Ein Besuch in der Integrierte Gesamt­verkehrsleitzentrale (IGLZ) der Stadt Frankfurt

Datenschutzrheinmain/ November 11, 2013/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 3Kommentare

Auf Grund mehrerer Anfragen zum Thema Videoüberwachung an den Verkehrsdezernenten der Stadt Frankfurt (Stadtrat Stefan Majer von den Grünen) erhielt die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main das Angebot zu einem Besuch in der Integrierten Gesamt­verkehrsleitzentrale (IGLZ) der Stadt Frankfurt. 8 Mitglieder der Gruppe hatten Ende Oktober 2013 die Gelegenheit, die Einrichtung zu besuchen und ihre Fragen zu stellen. Einige der erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen sollen hier dargestellt werden:

  • Die IGLZ ist Teil des Straßenverkehrsamts (Amt 36) der Stadtverwaltung Frankfurt. Sie ist zuständig für die Beobachtung und Steuerung des motorisierten Individualverkehrs und von Fahrrad- und Fußgängerverkehr und arbeitet zusammen mit der Verkehrsleitzentrale des Landes Hessen (diese ist für die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen in Hessen zuständig) und mit der Verkehrsleitzentrale der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (zuständig für den ÖPNV in Ffm ohne S-Bahn). Eine Zusammenschaltung mit den Systemen der DB als Betreiberin des S-Bahn-Netzes wird nicht als notwendig erachtet.
  • Ziel der Beobachtung des Straßenverkehrs durch die IGLZ sei es, den Verkehr im Fluss zu halten, Störungen (z. B. durch Staus, Unfälle oder ausfallende/gestörte Signalanlagen) zu erkennen und möglichst umgehend zu beheben. Wiederholt legten die VertreterInnen der IGLZ Wert auf die Feststellung: „Wir überwachen nicht, wir beobachten nur“. Die Zwecke, die die IGLZ verfolgt, sind in § 14 Abs. 4 Ziff. 3  HSOG abschließend definiert: „Die Gefahrenabwehrbehörden können mittels Bildübertragung offen beobachten und aufzeichnen […] 3. zur Steuerung von Anlagen zur Lenkung oder Regelung des Straßenverkehrs, soweit Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts nicht entgegenstehen.“
  • Die IGLZ hat aktuell insgesamt 78 Kameras im Einsatz, darunter (seit 2005) 23 im Bereich der Commerzbank-Arena (ehemaliges Waldstadion), der Zufahrtswege dort hin und der Parkplätze. Die 55 übrigen Kameras befinden sich (von wenigen Ausnahmen abgesehen) nördlich des Mains. Südlich des Mains befinden sich Kameras nur im Bereich Streßemann-Allee und an der Commerzbank-Arena. An 4 Anschlussstellen im Stadtgebiet wird der Übergang vom Autobahnnetz in des Frankfurter Straßennetz überwacht: AS Friedberger Landstraße, AS Ratswegkreisel, AS Messe, AS Ffm-Süd (Stadion). In der Regel ist an einer verkehrsreichen Kreuzung eine Kamera installiert. Im Theatertunnel sind es mehrere, an den Zufahrten zum Hafentunnel je eine pro Fahrtrichtung. Es ist geplant, in den kommenden Jahren weitere 30 Kameras in den Stadtteilen südlich des Mains zu platzieren. Alle Kameras (mit Ausnahme derer im Theatertunnel und an den Zufahrten zum Hafentunnel) sind – unabhängig von ihrer Bauart – für 360-Grad-Rundumüberwachung geeignet.

Beispiele für die von der IGLZ eingesetzten Videokameras, deren Daten in der IGLZ gespeichert werden:

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Ratswegkreisel / Hanauer Landstraße

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Kreuzung Ostparkstraße / Saalburgallee / Ratsweg / Am Bornheimer Hang

  • Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Frankfurt und der Hessische Datenschutzbeauftragte wurden/werden vor Einrichtung neuer Kameras bzw. Veränderung im Konzept informiert und einbezogen. Die Fachabteilung Verkehr des Regierungspräsidiums Darmstadt wird ebenfalls einbezogen. In regelmäßigen Abständen finden gem. § 14 Abs. 3 HSOG weitere Abstimmungsprozesse mit den Datenschutzbeauftragten statt.
  •  Alle Kameras sind rund um die Uhr an allen 7 Wochentagen im Einsatz. In der Regel werden die Kameras durch MitarbeiterInnen der IGLZ zu folgenden Zeiten beobachtet und gesteuert: Mo. – Fr. 5.30 – 20.30 Uhr, Sa. 7.30 – 17.00 Uhr. Außerdem an Wochenenden zu weiteren Zeiten bei sportlichen Großveranstaltungen (z. B. Heimspielen der Eintracht, Frankfurt-Marathon etc.). Die Polizei kann – nach Absprache – kurzfristig innerhalb der genannten Zeiten die Steuerung einzelner oder aller Kameras übernehmen. Außerhalb der genannten Zeiten geht die Beobachtung und Steuerung der Kameras an die Polizei über.
  • In der Zentrale der IGLZ befindet sich ein Großbildschirm sowie 6 Bildschirmarbeitsplätze mit je bis zu 5 Monitoren pro Arbeitsplatz. Auf dem Großbildschirm sind ständig die Aufnahmen von 44 Kameras sowie weitere Grafiken und Informationen zu sehen. Manche Bilder geben fortlaufend Aufnahmen der gleichen Kamera wieder, andere wechseln zwischen verschiedenen Kameras. An den Arbeitsplätzen der MitarbeiterInnen können im Bedarfsfall  Aufnahmen weiterer Kameras aufgeschaltet werden.
  • Nahezu alle eingesetzten Kameras sind zoomfähig. Bei den in den letzten Jahren neu eingesetzten Kameras reicht das Zoomvermögen bis 1 : 8 oder 1 : 10. Eine Kennzeichenerfassung von Kraftfahrzeugen wäre mit den vorhandenen Kameras bei geeigneter Wetterlage möglich, ist aber nicht beabsichtigt und findet nicht statt. Der Anschluss einer Gesichtserkennungssoftware wäre prinzipiell möglich, ist aber auf Grund der schwachen Auflösung der Kameras nicht sinnvoll.
  • Eine Speicherung der erhobenen Daten findet ständig für die Dauer von 168 Stunden (7 Tage) statt, danach erfolgt die maschinelle Überschreibung der ältesten Daten. Die Speicherung erfolgt ausschließlich auf den Servern der IGLZ. Bei der Polizei findet keine standardisierte Datenspeicherung statt. Längere Speicherfristen sind im Einzelfall möglich – nach Absprachen mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Ffm – wenn dies für Zwecke der Optimierung des Systems bzw. der Überwachung von Veränderungen von Verkehrsströmen notwendig erscheint oder zur Beweissicherung für Straftaten.
  • Die Polizei kann im Bedarfsfall (mit Begründung) Sequenzen der gespeicherten Daten einzelner Kameras (genannt wurden Zeiträume von max. 2 Minuten) anfordern. In diesem Fall wird jedes Mal der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Ffm über die Anfrage schriftlich informiert.
  • Außer der Polizei hat der Hessische Rundfunk während der Betriebszeiten der IGLZ Zugriff auf 16 Kameras und überträgt Standbilder davon auf seine Homepage. Siehe dazu http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/verkehrskameras17636.jsp?rubrik=17636&cam=iglz10&map=frankfurt. Auch auf http://www.mainziel.de/ (einer vom Straßenverkehrsamt betriebenen Internetseite) werden während der Betriebszeiten der IGLZ Standbilder von 14 Verkehrsknotenpunkten übertragen. An der Messe Frankfurt befindet sich ein Sicherheitsleitstand, der gemeinsam von der Polizei und Fraport (Mehrheitseigentümer der Messegesellschaft) betrieben wird. Bei Messen mit hohem Publikums- (Verkehrs-)Aufkommen erhält dieser Leitstand die Steuerungsfunktion über die Kameras auf den Verkehrswegen zu und von der Messe.
  • Auskünfte an Versicherungsunternehmen oder Unfallbeteiligte aus dem Datenbestand der Kameras werden nicht erteilt. In Verkehrsstrafverfahren tritt ein Mitarbeiter der IGLZ ggf. als Gutachter / techn. Sachverständiger auf, legt die Daten selbst aber nicht dem Gericht vor.
  • Neben den 78 Verkehrsbeobachtungskameras  werden weitere technische Hilfsmittel zur Überwachung bzw. Steuerung des Verkehrs eingesetzt (z.B. Bewegungsmelder, Induktionsschleifen in der Fahrbahn, Sensoren; aber auch Videokameras, die als Detektoren dienen, vor Ort Einfluss auf die Ampelschaltungen nehmen, nicht an ein zentrales System angeschlossen sind und deren Daten nicht gespeichert werden. Busse und Schienenfahrzeuge der Verkehrsbetriebe sind ebenfalls teilweise mir Detektoren ausgestattet und ergänzen so die Kontrolle bzw. Steuerung der lokalen Ampelschaltungen.

Beispiele für die von der IGLZ eingesetzten Videokameras, deren Daten nicht gespeichert, sondern nur vor Ort für die Amoelsteuerung eingesetzt werden:

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Detektor an der Kreuzung Alte Brücke / Deutschherrnufer / Walter-Kolb-Straße

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Videokamera zur Steuerung der Fußgängerampel an einer Straßenbahnhaltestelle in der Rohrbachstraße / Ecke Günthersburgallee

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Microwellenschalter zur Steuerung des Verkehrsflusses an der Straßenbahnhaltestelle Berliner Straße / Battonnstraße

Schlussfolgerungen aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main:

  1. Die Auskünfte erscheinen plausibel und glaubhaft zu sein. Durch die Stadt Frankfurt werden mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Überwachungen bzw. Datenauswertungen vorgenommen, die datenschutzrechtlich relevant sind.
  2. Zu hinterfragen ist der Umgang der Polizei mit den ihr gebotenen Möglichkeiten der Personenüberwachung (z. B. bei Heimspielen der Eintracht oder bei Kundgebungen und Demonstrationen).
  3. Gleiches gilt für die Behauptungen  der Polizei, sie betreibe in Frankfurt nur 2 Videoüberwachungsanlagen (Hauptbahnhof und Konstabler Wache). Vor dem Hintergrund der im Gespräch in der IGLZ erhaltenen Informationen und weiteren vorliegenden Informationen (die von der Polizei betriebene Videoüberwachung in der Carl-Schurz-Siedlung, am Polizeipräsidium und an den Polizeirevieren) muss die Informationspolitik der Polizei kritisch hinterfragt werden.
  4. Detektoren, die wie Videokameras aussehen aber ausschließlich zur Steuerung von Ampelanlagen genutzt werden sollten als solche gekennzeichnet werden; z.B. Kameras rot, Detektoren blau. Dies könnte ein Beitrag dazu sein, einer verbreiteten Gewöhnung an Videoüberwachung vorzubeugen.
  5. Eine Kennzeichnung der Video-„Verkehrsbeobachtungkameras“, die auch von fahrenden Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden kann, würde den Vorgaben des § 14 HSOG (sinngemäß identisch mit § 6b BDSG) entsprechen, die bisherige Praxis entspricht diesen Vorgaben nicht.

3 Kommentare

  1. Eine Ergänzung: Die Frankfurt Rundschau berichtet heute über die Verkehrsleitzentrale des Landes Hessen – http://www.fr-online.de/verkehr/leitzentrale–kampf-dem-stau,23914936,25001680.html

  2. Pingback: Wochenblick KW 46 | blog.vorratsdatenspeicherung.de

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