Plus 321 %! – Videoüberwachung durch Bundespolizei auf Bahnhöfen in Frankfurt soll massiv ausgebaut werden

CCTV-NeinDanke/ Dezember 16, 2018/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Das meldet die Frankfurter Rundschau am 15.12.2018. Unter dem Titel Bundespolizei rüstet auf informiert die Zeitung: „So soll die Zahl der Kameras am Frankfurter Hauptbahnhof im kommenden Jahr von derzeit 88 auf rund 200 erhöht werden. Vor allem an Kriminalitätsschwerpunkten im Bahnhof werde dann gefilmt. Im gesamten Bereich der (Bundespolizei-)Inspektion Frankfurt soll es statt bisher 166 bis zu 700 Kameras geben. Videoüberwacht werden sollen etwa Bahnhöfe wie in Niederrad und am Stadion. Während die Kameras auf den Bahnhöfen auf Wunsch der Bundespolizei von der Deutschen Bahn finanziert und angeschafft werden, will sich die Bundespolizei auch selbst ausrüsten und zukünftig auf Bodycams setzen…

Ob die Erhöhung der Anzahl der Videokameras um 321 % (die Bodycams dürften diese Zahl weiter erhöhen) in gleichem Maß die Kriminalität an den Frankfurter Bahnhöfen reduzieren wird, darf bezweifelt werden. Dass sie aber „schuldige“ und eine weit überwiegende Zahl unschuldiger Menschen an den Bahnhöfen in etwa gleichem Ausmaß zusätzlich überwacht, dürfte unstrittig sein.

Im Oktober 2016 haben Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main den Bericht eine Ortsbegehung auf dem Bahnhofsvorplatz, der B-Ebene unter dem Bahnhofsvorplatz, den an den Bahnhofsvorplatz unmittelbar angrenzenden Straßenzüge und in der Bahnhofshalle gemacht, um festzustellen, von welchem Kamerabetreiber wie viele Kameras welcher Bauart auf den öffentlichen Straßenraum gerichtet werden. Nicht näher betrachtet wurden die Zugänge zu den S- und U-Bahn-Stationen am Hauptbahnhof und die Bahnsteige von S- und U-Bahn. In einer (vermutlich unvollständigen) Übersicht wurden damals insgesamt 85 Videokameras unterschiedlichster Größe und Bauart festgestellt, darunter 46 Dome-Kameras. Nur etwa 15 dieser Kameras waren als solche gem. den damals geltenden gesetzlichen Bestimmungen gekennzeichnet. Außer der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) hat sich kein weiterer Kamerabetreiber als „verantwortliche Stelle“ i. S. d. damals geltenden Datenschutzrechts benannt. Weitere Informationen über diese Ortsbegehung finden Sie hier.

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