Personalausweiskopien: Jobcenter Offenbach räumt datenschutzwidriges Verhalten ein

Datenschutzrheinmain/ November 12, 2016/ alle Beiträge, Jobcenter MainArbeit Stadt Offenbach, Sozialdatenschutz, Veranstaltungen / Termine/ 0Kommentare

Matthias Schulze-Böing, Leiter der Mainarbeit, räumt ein, dass in seinem Haus der Personalausweis dann fotokopiert werde, wenn die betreffende Person zustimme.” So zu lesen in der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau vom 10.11.2016. Im gleichen Beitrag kommt eine Mitarbeiterin des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Datenschutzaufsichtsbehörde für die hessischen Jobcenter in kommunaler Trägerschaft – die MainArbeit Offenbach gehört dazu) zu Wort. “‘Das Kopieren des Personalausweises ist nicht erlaubt, auch nicht mit Einwilligung‘, erklärt Ulrike Müller, Sprecherin des hessischen Datenschutzbeauftragten, die den Dissens in dieser Sache mit dem Offenbacher Jobcenter bestätigt.”

Mit der zitierten Aussage bestätigt der Amtsleiter der MainArbeit Offenbach erstmals, was bislang von ihm bestritten wurde bzw. wozu er Auskünfte verweigerte. Ob diese von Schulze-Boeing jetzt bestätigte Praxis der Willkür einzelner BehördenmitarbeiterInnen entspringt oder auf einer Verwaltungsanordnung der Behördenleitung beruht, ist aber weiterhin unklar.

In einer Veranstaltung unter dem Titel

  • (Sozial-)Datenschutz und Transparenz staatlichen Handelns am Beispiel des Jobcenters MainArbeit. Offenbach
  • am Montag, 14.11.2016 um 19.30 Uhr
  • in Offenbach, Berliner Str. 220-224 (IG Metall Offenbach, 4. Stock – Aufzug vorhanden, Nähe S-Bahn-Station Ledermuseum)

wird die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main daher u. a. folgenden Fragen auf den Grund gehen:

  • Welche Regelungen zum Sozialdatenschutz sind im Verhältnis zwischen Jobcentern und leistungsberechtigten BürgerInnen zu beachten?
  • Welche rechtlichen Regelungen sind beim Umgang von Ämtern und Behörden mit Ausweispapieren zu beachten?
  • Warum kann ein hessisches kommunales Jobcenter Auskünfte zu den Grundlagen seines Verwaltungshandelns verweigern, während gleichzeitig die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre fachlichen Weisungen und Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen für die Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft von BA und Kommunen im Internet veröffentlicht?
  • Was bedeutet (Sozial-)Datenschutz und Transparenz staatlichen Handelns – nicht nur – gegenüber den unmittelbar davon betroffenen BürgerInnen?
  • Brauchen die BürgerInnen in Hessen ein Hessisches Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz nach dem Vorbild des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes oder vergleichbarer Gesetze von 12 anderen Bundesländern?

Die Einladung zur Veranstaltung ist hier zu finden.

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