Offenbach braucht eine Informationsfreiheitssatzung

Datenschutzrheinmain/ Mai 11, 2019/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Jobcenter MainArbeit Stadt Offenbach/ 0Kommentare

Das kommunale Jobcenter der Stadt Offenbach, die MainArbeit, ist für seine Kund*innen und die interessierte Öffentlichkeit mit seiner Informationspolitik ein schwarzes Loch. Diese Erfahrung musste auch die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main machen als es darum ging zu klären, auf Grund welcher behördeninternen Arbeitsanweisungen Personalausweise und Pässe in großem Stil kopiert werden.

Auch hessische Bürger*innen haben zwar seit knapp einem Jahr auf der Grundlage des hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) rudimentäre Auskunftsansprüche. Aber Menschen, die vom Handeln städtischer Ämter, Betriebe und Einrichtungen in Kommunen und Landkreisen haben wg. der Ausnahmeregelung in § 81 Abs. 1 Ziffer 7 HDSIG weiterhin keine Rechtsgrundlage, um Informationen über deren Richtlinien, Arbeitsanweisungen und anderes zu erhalten. Anfang April 2019 haben die Landkreise Groß-Gerau und Darmstadt-Dieburg eigene kommunale Informationsfreiheitssatzungen geschaffen.

Für die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main war dies Anlass, sich am 11.05.2019 erneut mit einem Offenen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Offenbach und die Fraktionen in der Stadtverwaltung zu wenden und zu fordern umgehend prüfen zu lassen, ob eine Transparenzsatzung für die Stadt Offenbach möglich ist und bei positivem Ergebnis mit der Erarbeitung umgehend zu beginnen. Andernfalls ist mit der Erstellung einer Informationsfreiheitssatzung zu beginnen. Diese Satzung darf mit ihren Standards nicht hinter den Regelungen des HDSIG zurückfallen; wo es rechtlich möglich ist, sollte die Offenbacher Informationsfreiheitssatzung über die Regelungen im HDSIG hinausgehen.“

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