Oberbürgermeister von Darmstadt und Wiesbaden lehnen Abschaltung der Facebook-Auftritte ab

Datenschutzrheinmain/ Mai 29, 2019/ alle Beiträge, Regionales, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

In inhaltlich gleichlautenden Briefen vom 08.05.2019 an die Oberbürgermeister, die behördlichen Datenschutzbeauftragten und die Fraktionen in den Stadtparlamenten der Großstädte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbadeb forderte die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main: Facebook-Auftritt abschalten! Aktueller Anlass zu dieser Forderung war eine Stellungnahme, in der die renommierte Gesellschaft für Informatik (GI) mitteilt, dass sie die Präsenz auf Facebook zum 15.05.2019 zu schließt. Warum eine Präsenz öffentlicher Einrichtungen auf Facebook für Demokratie und Rechtsstaat schädlich ist, hat die Gesellschaft für Informatik detailliert und mit Fakten in drei Abschnitten begründet:

  1. Facebook ist ein Feind des Datenschutzes.
  2. Facebook vernachlässigt die Datensicherheit.
  3. Facebook bedroht Demokratie und Marktwirtschaft.“

Inzwischen gibt es Rückmeldungen des Oberbürgermeisters von Darmstadt, Jochen Partsch, und des (Noch-)Oberbürgermeisters von Wiesbaden, Sven Gerich. Beide lehnen die Forderung nach Abschaltung der Facebook-Auftritte rundweg ab und verweisen darauf, dass sie den Datenschutz ernst nehmen würden.


OB Partsch, Darmstadt:

Auszug aus einem Brief vom 23.05.2019


OB Gerich, Wiesbaden:

Auszug aus einem Brief vom 17.05.2019


Was den beiden Oberbürgermeistern scheinbar entgangen ist (oder was sie ignorieren), ist das Urteil des Europäischen Gerichshofs (EuGH) vom 05.06.2018 (Aktenzeichen: C-210/16) und der Beschluss der Datenschutzkonferenz (dem Zusammenschluss der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden) vom 01.04.2019 zum Betrieb von Facebook-Fanpages. Beide sind auch auf die Facebook-Auftritte der Städte Darmstadt und Wiesbaden anwendbar.

Die Datenschutzkonferenz betont, „dass Fanpage-Betreiber die Rechtmäßigkeit der gemeinsam zu verantwortenden Datenverarbeitung gewährleisten und die Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 5 Abs. 1 DSGVO nachweisen können müssen. Dies ergibt sich aus der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO sowie insbesondere in Bezug auf Verpflichtungen nach Art. 24, 25, 32 DSGVO… Insbesondere steht es im Widerspruch zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO, dass sich Facebook die alleinige Entscheidungsmacht „hinsichtlich der Verarbeitung von Insights-Daten” einräumen lassen will. Die von Facebook veröffentlichten Informationen stellen zudem die Verarbeitungstätigkeiten, die im Zusammenhang mit Fanpages und insbesondere Seiten-Insights durchgeführt werden und der gemeinsamen Verantwortlichkeit unterfallen, nicht hinreichend transparent und konkret dar. Sie sind nicht ausreichend, um den Fanpage-Betreibern die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher ihrer Fanpage zu ermöglichen.“ Die Datenschutzkonferenz erwartet, „dass Facebook entsprechend nachbessert und die Fanpage-Betreiber ihrer Verantwortlichkeit entsprechend gerecht werden. Solange diesen Pflichten nicht nachgekommen wird, ist ein datenschutzkonformer Betrieb einer Fanpage nicht möglich.“

Einzig die Tatsache, dass sich der Hessische Datenschutzbeauftragte bei der Abstimmung über diesen Beschluss der Datenschutzkonferenz der Stimme enthalten hat kann den beiden Oberbürgermeistern das Signal geben: Euch passiert nichts, wenn Ihr an Euren Facebook-Fanpages festhaltet.

Die Briefe der Oberbürgermeister von Darmstadt und Wiesbaden an die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main sind hier und hier im Wortlaut nachlesbar.


Update 02.06.2018

Der Wiesbadener (Noch-)Oberbürgermeister Sven Gerich behauptet in seinem Brief vom 17.05.2019, dass auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKV) eine eigene Facebook-Seite betreiben würde. Dies entspricht nicht den Tatsachen, wie aus der Stellungnahme eines Sprechers des AKV hervorgeht:

1 Kommentar

  1. Hallo,
    nein, es ist nicht wahr, dass der AK Vorratsdatenspeicherung eine eigene Facebook-Seite betreibt. Es gibt keinen offiziellen Auftritt des AK Vorrat bei facebook. Es gab (oder gibt auch noch?) aber facebook-Auftritte, die von einigen unserer Mitstreiter im Laufe der Jahre angelegt wurden. Es gibt also nur mehr oder weniger alte Auftritte von Einzelpersonen im AKV, für die der AKV nicht verantwortlich ist.
    Viele Grüße,
    Werner Hülsmann

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