Little Big Data – oder: Massen-Verbrauchsdaten von Mietern sind nicht erforderlich

Wuehlmaus/ Dezember 16, 2017/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Der Termin beim Amtsgericht Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2017 hat ergeben, dass die Vorsitzende Richterin nicht überzeugt war, warum Verbrauchsdaten von Mietern wöchentlich erhoben werden müssen.

„Da müsse man noch einmal mit der Firma ista Deutschland reden oder sich nach einem anderen Dienstleister umsehen“, so die Richterin in der mündlichen Verhandlung. ista Deutschland GmbH, Essen, ist derjenige Dienstleister, der für die ABG Frankfurt Holding (hier in der Form der Hellerhof AG) die elektronische Ablesung von Heizungs- und Wasserverbrauch organisiert.

Auch musste die Richterin der Vermieterin ausführlich erläutern, dass die Ver­brauchs­daten, die bei ista Deutschland liegen, dennoch in der Ver­antwortung der Klägerin erhoben und verwaltet werden. Ferner erläuterte sie, dass es nicht darauf ankomme, ob die Daten zu Verbrauchsprofilen je Mieter verdichtet werden, sondern dass die bloße Erhebung am Datenschutzgrundsatz der Erforder­lichkeit scheitere.

Vor diesem Hintergrund ist der Einsatz der von der Firma ista Deutschland verwen­deten Ablese-Technik rechtswidrig und datenschutzkonform abzuändern. Ein Prozess-Erfolg des beklagten Mieters ist wahrscheinlich.

Im Besucherbereich saßen 4 VertreterInnen der Bürgerinitiative dieDatenschützer Rhein Main, sowie 6 Nachbarn des Beklagten und folgten aufmerksam den Aus­führungen des Gerichts. Das Thema war damit von beachtlichem öffentlichem Interesse für ein Verfahren vor einem Amtsgericht.

Eine Entscheidung des Gerichts ist für den 31. Januar 2018 angekündigt.

 

Von Jakob Wolle

 

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