Unspektakuläres Ende – flächendeckender Datenschutzverstoß bei der ABG Frankfurt Holding bleibt bestehen

Wuehlmaus/ Februar 25, 2018/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Am 9. Februar hat tatsächlich eine 2. mündlicher Verhandlung stattgefunden. Inhalt­liches hat sich aber nicht abgespielt. Der Widerspruch des Mieters zur Klagerück­nahme des Vermieters hat nur bewirkt, dass er erneut in einer mündlichen Verhandlung erklärt werden musste. Das gewünschte Urteil – mit Begründung – konnte nicht erreicht werden. Bereits 1 Woche später lag das Urteil schriftlich vor. Der Mieter hat

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Der Streit um die Funkzähler geht in die zweite Runde …

Wuehlmaus/ Februar 3, 2018/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Veranstaltungen / Termine, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Neuer Termin am 9. Februar 2018 beim Amtsgericht Frankfurt am Main Nachdem mit der Klagerücknahme der gewünschte Erfolg – die Vermeidung eines Urteils – nicht erreicht wird, geht das Gericht nun in die zweite Runde. Anberaumt ist ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung am Freitag, den    9. Februar 2018 um 09:00h, Gerichtsstraße 2, Gebäude B, Raum 150. Der Streit

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ABG Holding: Als ob nichts gewesen wäre …

Wuehlmaus/ Januar 16, 2018/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Klagerücknahme der ABG Holding Frankfurt wird ein Urteil nicht verhindern. Die ABG Holding Frankfurt wollte per Klage einen Mieter im Frankfurter Norden zwingen, den Einbau von Funkzählern für Heizungs- und Wasserverbrauch zu duden. Nachdem die mündliche Verhandlung am 15.12.2017 vor dem Amtsgericht der Klägerin kein Erfolg verheißen konnte, nahm die ABG Holding Frankfurt ihre Klage gegen den Mieter zurück.

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Erfolg! Mieter wehrt sich gegen Überwachung seines Heizungs- und Wasserverbrauchs – ABG Frankfurt Holding zieht ihre Klage zurück

Datenschutzrheinmain/ Dezember 22, 2017/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht/ 0Kommentare

Die Hellerhof AG (ein Wohnungsbauunternehmen unter dem Dach der ABG Frankfurt Holding) fordert von ihren Mietern, dass sie den Einbau funkfähiger Zähler für Wasser und Heizung duldet, die geeignet sind in einer engen Taktung wöchentlich Verbrauchsdaten an den Dienstleister ista Deutschland GmbH zu senden, der im Auftrag der ABG die technische Infrastruktur stellt. Dabei erhält auch die ABG diese Verbrauchsdaten und

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Little Big Data – oder: Massen-Verbrauchsdaten von Mietern sind nicht erforderlich

Wuehlmaus/ Dezember 16, 2017/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Der Termin beim Amtsgericht Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2017 hat ergeben, dass die Vorsitzende Richterin nicht überzeugt war, warum Verbrauchsdaten von Mietern wöchentlich erhoben werden müssen. „Da müsse man noch einmal mit der Firma ista Deutschland reden oder sich nach einem anderen Dienstleister umsehen“, so die Richterin in der mündlichen Verhandlung. ista Deutschland GmbH, Essen, ist derjenige Dienstleister,

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