Landes- und Bundespolizei fordern Ausbau der Videoüberwachung in der B-Ebene des Frankfurter Hauptbahnhofs

Datenschutzrheinmain/ November 13, 2016/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 1Kommentare

„Gemeinsam hätten Landespolizei und Bundespolizei beim Spitzengespräch vor drei Wochen stattdessen eine optimierte Videoüberwachung vorgeschlagen sowie bauliche Veränderungen, die dafür sorgten, dass keine ‚optisch toten Winkel‘ entstünden“, meldet die Frankfurter Rundschau am 11.11.2016. Damit ist das eingetreten, was Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main bereits nach einem Bericht in der Frankf. Allg. Zeitung (FAZ) vom 29.09.2016 prognostizierten.

Kann Videoüberwachung das Mittel sein, um Drogen- und andere Formen der Kriminalität aus der B-Ebene zu verdrängen?

Zweifel sind angebracht. Nach Recherchen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main sind derzeit bereits mindestens 4 großformatige Dome-Kameras, bei denen vermutet werden darf, dass sie im Auftrag des Eigentümers (Deutsche Bahn? – Stadt Frankfurt? – Verkehrsgesellschaft Frankfurt?) installiert wurden, in der B-Ebene vorhanden.

03-b-ebene - Trotz Umfassender Videoüberwachung: „Der Frankfurter Hauptbahnhof Verkommt Vor Aller Augen“

Hinzu kommen 6 weitere Kameras an den Zugängen von oben in die B-Ebene, bei denen ebenfalls unklar ist, wer diese Kameras betreibt. Kameras (vor allem Dome-Kameras), die in den Ladengeschäften und Kiosken in der B-Ebene installiert sind und auch Passanten außerhalb des jeweiligen Ladens im Visier haben wurden nicht gezählt, sind aber in nennenswerter Menge vorhanden.

Was also sollen weitere Kameras hier ausrichten? Außer dass sie noch stärker als bisher in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der PassantInnen in der B-Ebene eingreifen, die sich dort ohne (klein-)kriminelles Verhalten bewegen.

1 Kommentar

  1. Erhöht eine Kamera die Sicherheit – sicher nicht. Denn dann müsste dahinter ein Mensch sitzen, der die Bilder zeitgleich auswertet und im Notfall schnell reagieren kann.

    Kameras – und Videokameras dienen wohl
    – zur Abschreckung
    – zur möglichen Identifizierung von Tätern mit den neuen Bilderkennungssoftwares
    also nachdem eine unrechtmäßige Tat begangen wurde.
    ABER dann hat es ja bereits Opfer gegeben …
    – also eine wirkliche Sicherheit des Bürgers sind diese Kameras sicher nicht
    eher eine Überwachung.
    Und dass weitere Videokameras installiert werden sollen – angeblich um vor (Klein-)Dealern und (Klein-)Kriminellen zu schützen, ist eben KEIN Schutz des Bürgers ….

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