Klage eingereicht gegen biometrische Videoüberwachung durch die Polizei im Frankfurter Bahnhofsviertel
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat zusammen mit Vorstandsmitgliedern des Vereins Doña Carmen e. V. vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Klage gegen biometrische Videoüberwachung im Frankfurter Bahnhofsviertel eingereicht. Der Verein betreibt dort in der Elbestraße 41 eine Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen.
Die hessische Polizei erprobt im Frankfurter Bahnhofsviertel seit Juli 2025 mit sechs Kameras eine KI-Gesichtserkennung zur Echtzeit-Suche nach bestimmten Personen. Die Technologie erfasst aber auch die Daten unzähliger Unbeteiligter. Die Polizei hat den Einsatz dieses KI-Systems mittlerweile außerdem auf zwei weitere Orte in der Frankfurter Innenstadt (Hauptwache und Konstablerwache) ausgedehnt.
Diese Überwachung greift tief in die Privatsphäre ein. Aus Sicht der GFF verletzt sie das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen. Ziel der Klage ist eine Vorlage des Verwaltungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht. Dann könnte Karlsruhe der KI-gestützten Identifizierung im öffentlichen Raum klare Grenzen setzen.
„Der Staat darf nicht zum Stalker werden“, sagt Davy Wang, Jurist bei der GFF. „Die Polizei hat kein Recht darauf, unzählige Bürger*innen mit biometrischer Überwachung ständig im Blick zu behalten.“
Die im Bahnhofsviertel eingesetzte Technologie kann körperliche Merkmale wie Gesichtszüge erfassen und analysieren. Das ermöglicht es, Personen eindeutig zu identifizieren. Nach der Rechtsgrundlage wäre es darüber hinaus auch möglich, individuelle Verhaltensweisen wie etwa den Gang einer Person zu analysieren.
Das Frankfurter Pilotprojekt soll dabei helfen, polizeilich gesuchte Personen ausfindig zu machen – terroristische Gefährder*innen genauso wie vermisste Personen oder Geschädigte von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung. Es ist aber technisch unvermeidbar, auf diese Weise auch zahlreiche unbeteiligte Personen zu erfassen.
Besonders intensiv betrifft die Maßnahme den Alltag von Bewohner*innen des Bahnhofsviertels sowie Menschen, die dort arbeiten. Eine der KI-fähigen Kameras zeigt auf den Hauseingang der Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen von Doña Carmen.

Polizeikameras links unten im Foto
Die GFF und zwei Vorstandsmitglieder des Vereins haben bereits im Dezember Klage erhoben und heute die Klagebegründung eingereicht. Rechtsanwalt Jasper Prigge vertritt die Kläger*innen vor Gericht.
„Frauen, die bei uns Rat und Unterstützung suchen, ist ihre Anonymität sehr wichtig. Sie fühlen sich durch permanente Überwachung eingeschüchtert und verunsichert. Das gilt auch für Beschäftigte und Mitglieder unseres Vereins“, sagt Juanita Henning, Sprecherin von Doña Carmen. „Die Technologie soll eigentlich vor Kriminalität schützen, nicht aber Frauen davon abhalten, sich beraten zu lassen.“
Das Bewusstsein im öffentlichen Raum ständig überwacht zu werden, kann dazu führen, dass Menschen ihr Verhalten ändern und Grundrechte nicht mehr in Anspruch nehmen. Betroffene meiden so etwa sensible Orte oder die Teilnahme an Demonstrationen: Weil sie sie nicht wissen, welche Daten die Polizei dabei erfasst, wie sie diese auswertet oder wie lange sie sie speichert.
Die KI-Systeme sind überdies keineswegs neutrale Instanzen, denn sie übernehmen Vorurteile und strukturelle Verzerrungen aus ihren Trainingsdaten. Studien zeigen, dass sie beispielweise Frauen und People of Colour häufig schlechter identifizieren können. Sie sind dadurch stärker gefährdet, unbegründet ins Visier der Polizei zu geraten.
Quelle: Pressemitteilung der GFF vom 22.04.2026

Informationsveranstaltung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main (dDRM) am 02.03.2026 im Frankfurter Club Voltaire. Links Davy Wang (GFF), rechts Uli Breuer (dDRM).
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main begrüßt und unterstützt die Klage von GFF und Doña Carmen. Sie ruft dazu auf, zur Finanzierung dieses Klageverfahrens
die GFF mit Spenden zu unterstützen.
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