Jobcenter Offenbach beendet rechtswidrige Praxis: Keine weiteren Kopien von Personalausweisen!

Datenschutzrheinmain/ April 24, 2017/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Jobcenter MainArbeit Stadt Offenbach, Sozialdatenschutz/ 0Kommentare

Die Offenbach Post vom 22.04.2017 meldet: Die Offenbacher Hartz-IV-Behörde Mainarbeit hat nach lauter werdender Kritik bis auf Weiteres ihre umstrittene Praxis ausgesetzt, Ausweispapiere von Kunden zu fotokopieren oder einzuscannen.“ Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, aber auch Selbsthilfegruppen von Erwerbslosen wie SGB2 Dialog Offenbach hatten wiederholt und nachhaltig darauf aufmerksam gemacht, dass im Jobcenter Offenbach die Personalausweise von Menschen, die Anträge auf SGB-II-Leistungen stellen, aber auch von deren Beiständen und Bevollmächtigten, zu Unrecht kopiert bzw. gescannt wurden.

Nachdem der Hessische Datenschutzbeauftragte in Übereinstimmung mit den Bundesministerien des Inneren und der Justiz diese Praxis als rechtswidrig gebrandmarkt hat, sah sich die Leitung des Jobcenters jetzt offenbar gezwungen, ihre Praxis im Umgang mit Personaldokumenten mindestens vorübergehend zu beenden.

Drei Probleme bleiben:

  1. Das Jobcenter MainArbeit Offenbach hat sich noch nicht bereit erklärt, Kopien von Personalausweisen, die in den vergangenen Monaten und Jahren rechtswidrig angefertigt wurden, aus den Akten wieder zu entfernen.
  2. Das Jobcenter MainArbeit Offenbach ist immer noch nicht bereit, seine internen Arbeitsanweisungen zu veröffentlichen, wie dies die Bundesagentur für Arbeit auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) seit Jahren bereits tut. Die Ursache: In Hessen gibt es für Landes- und kommunale Behörden nach wie vor keine dem IFG entsprechende Rechtsnorm. Die schwarz-grüne Landesregierung hat dies erst vor wenigen Wochen erneut abgelehnt.
  3. Die Bundesregierung plant grundlegende Änderungen des Personalausweisrechts. Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf werden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung  der Bürgerinnen und Bürger übergangen und Datenschutz sichernde Standards unterlaufen. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat daher im Januar 2017 u. a. gefordert: „Die Voraussetzungen für die Erstellung und Weitergabe von Personalausweisablichtungen sollten gesetzlich konkreter normiert werden. Insbesondere das Prinzip der Erforderlichkeit ist durch eine verpflichtende Prüfung der Notwendigkeit der Anfertigung einer Ablichtung sowie durch eine Positivliste von Erlaubnisgründen zu stärken. Die Einwilligung der Betroffenen als alleinige Voraussetzung birgt die Gefahr, dass in der Praxis Ablichtungen angefertigt werden, obwohl sie nicht erforderlich sind. Zudem dürfte fraglich sein, ob betroffene Personen in eine solche Maßnahme stets informiert und freiwillig einwilligen können…“ Letzteres dürfte auch in Jobcentern ein Problem sein. Denn wer dringend auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, lässt sich leichter unter Druck setzen. Die Praxis im Jobcenter Offenbach hat dies in den vergangenen Jahren hinreichend belegt.

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