Jobcenter Frankfurt/Main: Trotz Zusage werden interne Arbeitsanweisungen nicht offen gelegt

Datenschutzrheinmain/ August 20, 2017/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Jobcenter Frankfurt, Jobcenter MainArbeit Stadt Offenbach, Sozialdatenschutz/ 2Kommentare

Das Jobcenter Frankfurt/Main unterliegt als gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Stadt Frankfurt den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Dies wurde in der Vergangenheit nachhaltig verweigert, wie Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main feststellen musste. Der interessierte Öffentlichkeit ist es daher bisher nicht möglich zu überprüfen, wie der Umgang mit Angelegenheiten der im Jobcenter vorsprechenden und Anträge stellenden Menschen von Seiten der Behördenleitung geregelt ist.

Diese Praxis sollte nach einer Zusage der Leitung des Jobcenters Frankfurt seit 16.08.2017 der Vergangenheit angehören. Denn auf Beschwerden von Mitgliedern der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main teilte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit am 17.07.2017 mit: „…das Jobcenter Frankfurt am Main hat mir schriftlich mitgeteilt, dass es seine internen Arbeitsanweisungen auf der eigenen Internetpräsenz veröffentlichen wird. Die Veröffentlichung soll bis Mitte August erfolgen. Dies begründete die Behörde damit, dass die Weisungen vorab nochmals überprüft werden sollen. Nach der Veröffentlichung sind die Weisungen i.S.v. § 9 Abs. 3 IFG aus allgemein zugänglicher Quelle beschaffbar, womit Ihrem Antrag genügt wäre. Ob das Jobcenter die Weisungen tatsächlich veröffentlicht hat, werde ich zu gegebener Zeit nachprüfen und das Verfahren erneut aufnehmen…“

Am 20.08.2017 zeigt ein Blick auf die Homepage des Jobcenters Frankfurt: Die zugesagten Veröffentlichungen sind nicht erfolgt!

Frau Voßhoff, übernehmen Sie (erneut)!

Bleibt zudem nachzutragen: Im Unterschied zum Jobcenter Frankfurt/Main sind eine große Zahl hessischer Jobcenter (auch das Jobcenter MainArbeit der Stadt Offenbach) auf der Grundlage des § 6a SGB II in alleiniger kommunaler Trägerschaft. Sie unterliegen daher der Rechts- und Fachaufsicht des Landes Hessen. Da es in Hessen kein dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vergleichbares Landesgesetz gibt, sind diese Jobcenter ein schwarzes Loch im Sinne der Informationsfreiheit und der Transparenz staatlichen Handelns.

 

 

 

2 Kommentare

  1. Was kann man da tun außer nach dieser in Vergleich zu Schaar Inkompetent Dame zu rufen?

  2. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?

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