Ist das Erinnern an den Datenschutz nur „ideologisches Geplänkel“?
Am vergangen Donnerstag (2.8.) argumentierte der Journalist, Christoph Scheh, so in einem Kommentar der ‚Frankfurter Neuen Presse‘ über mögliche neue Standorte zur Videoüberwachung in Frankfurt.
Während, wie zu erwarten war, die Frankfurter CDU für beide Standorte , Allerheiligentor und Hauptwache, plädiert, ist auch die Frankfurter SPD eingeknickt und favorisiert beide. Nur die Grünen bleiben standhaft und sagen ‚entweder oder‘ – mit dem Verweis auf die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte aller unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger.
Dabei hätte Herr Scheh sich in Erinnerung rufen sollen, dass erst kürzlich im Ortsbeirat 1 – der für die Hauptwache zuständig ist – ein Beschluss gegen eine Videoüberwachung für den Standort Hauptwache getroffen wurde. Bemerkenswerter Weise auch mit der Stimme von einem dort vertretenen Polizisten. Dass mit einer Videoüberwachung auch eine „Erhöhung der Sicherheit“, so Herr Scheh, einhergeht, teilen nicht einmal die sicherheitspolitischen Fachleute.
Während man über das Maß an Sicherheits-Zugewinn durch Videoüberwachung noch trefflich streiten könnte, geht die Diffamierung des Argumentes vom Schutz der Persönlichkeitsrechte als „ideologisch“ deutlich zu weit.
Außerdem zählt Herr Scheh uns in diesem Kommentar vor, dass „eine Kamera“, gemeint ist hier am Allerheiligentor, die Aufklärung von Straftaten erleichtern würde. Es ist schlecht recherchiert, bei 1 neuen Standort von nur 1 Kamera auszugehen. Die bisher schon von Videoüberwachung betroffenen Standorte haben 3 oder mehr Kameras. Warum also eine Beschönigung durch Zahlen?
Die einseitige Betonung einer umstrittenen Bedrohungslage, das Ignorieren der Beschlusslage des Ortsbeirates 1 und dann die Beschönigung bei den Zahlen der zu erwartenden Kameras, legt schon eher den Verdacht nahe, dass Herrn Scheh derjenige ist, der hier ideologisch argumentiert.
Von Roland Schäfer