Roland Schäfer (dieDatenschützer Rhein Main) zur Corona-Warn-App: Vorsicht! – es fehlt eine gesetzliche Regelung

Gesunde_daten/ Juni 28, 2020/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, Gesundheitsdatenschutz/ 1Kommentare

In einem Interview mit der Frankfurter Neuen Presse, das am 26.6.2020 erschienen ist, bewertet Roland Schäfer, freiberuflich als Datenschutzbeauftragter tätig und aktives Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, die Corona-Warn-App. Seine Kritik stützt sich zum einen darauf, dass eine gesetzliche Regelung zur Absicherung der freiwilligen Nutzung der App fehlt und damit die Tür geöffnet ist dafür, dass durch äußeren Druck

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Ist das Erinnern an den Datenschutz nur „ideologisches Geplänkel“?

Schuetze/ August 6, 2017/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Am vergangen Donnerstag (2.8.) argumentierte der Journalist, Christoph Scheh, so in einem  Kommentar der ‚Frankfurter Neuen Presse‘ über mögliche neue Standorte zur Videoüberwachung in Frankfurt. Während, wie zu erwarten war, die Frankfurter CDU für beide Standorte , Allerheiligentor und Hauptwache, plädiert, ist auch die Frankfurter SPD eingeknickt und favorisiert beide. Nur die Grünen bleiben standhaft und sagen ‚entweder oder‘ –

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Frankfurter Neue Presse: Ein Portrait der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main

Datenschutzrheinmain/ Februar 18, 2014/ alle Beiträge, Pressemitteilung, Videoüberwachung/ 0Kommentare

In der Frankfurter Neuen Presse (FNP) vom 18.02.2014 wird die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main und ihre aktuellen Arbeitsschwerpunkte vorgestellt: Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums; elektronische Gesundheitskarte; Vorratsdatenspeicherung und die Schaffung eines unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros. Der Bericht (und ein Kommentar) sind hier nachlesbar: http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Frankfurter-kaempfen-gegen-illegale-Kameras;art675,760250 http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kommentar-Sinnvoller-Beitrag-zur-Aufklaerung;art675,760235