Hessen braucht ein Transparenzgesetz – Frankfurt braucht eine Transparenzsatzung

Datenschutzrheinmain/ März 3, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Hessische Landespolitik/ 0Kommentare

Am 2. März 2017 hat die bundesweit aktive Bürgerinitiative Mehr Demokratie e.V. ein Transparenz-Ranking veröffentlicht, in dem bewertet wird, wie BürgerInnen gegenüber Ämtern, Behörden und öffentlichen Einrichtungen in den 16 Bundesländern und gegenüber Ämtern und Behörden des Bundes Ansprüche auf Auskünfte erheben können. Mehr Demokratie e.V. kommt dabei zum Ergebnis:

  • „Oftmals müssen Behörden nur sehr begrenzt Auskunft geben, darunter die Landtage, Hochschulen und der Verfassungsschutz. Hinzu kommen teilweise abschreckend hohe Gebühren und lange Antwortfristen…
  • Spitzenreiter im Transparenz-Ranking ist Hamburg. Das Parlament der Hansestadt hatte 2012 nach einer Volksinitiative das bundesweit erste Transparenzgesetz verabschiedet. Damit wurde die Holschuld der Bürger/innen in eine Bringschuld der Behörden umgewandelt. Bürger/innen müssen oft nicht mehr umständlich Auskunftsanfragen stellen, sondern finden fast alle wichtigen Informationen in einem eigens eingerichteten Internetportal. Online gestellt sind hier etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen…
  • In Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen gibt es keine Informationsrechte. Sie teilen sich in unserem Ranking deshalb den letzten Platz…“

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat Mitte Februar 2017 gegenüber den Fraktionen der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung und Oberbürgermeister Peter Feldmann die Forderung erhoben, dass diese eine neue kommunale Transparenz-Satzung erarbeiten und in Kraft setzen. Die Gruppe hat – gestützt auf die Regelungen des IFG und des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) von 2012 und orientiert an der bis 30.04.2014 gültigen kommunale Informationsfreiheits-Satzung der Stadt Frankfurt – Maßstäbe ausgearbeitet, die einer neuen Transparenz-Satzung zugrunde liegen müssen, um Transparenz des Handelns kommunaler Ämter und Einrichtungen für die BürgerInnen zu gewährleisten. Der 18 Punkte umfassende Anforderungskatalog ist hier im Wortlaut nachlesbar.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main lädt alle an einer transparenteren Stadtverwaltung interessierten BürgerInnen, Bürgerinitiativen, Vereine und sonstigen Interessengruppen ein,

  • gemeinsam das Thema zu bearbeiten,
  • den Anforderungskatalog an eine neue kommunale Transparenz-Satzung der Stadt Frankfurt weiter zu entwickeln und
  • das Gespräch mit Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern zu suchen,

damit den EinwohnerInnen von Frankfurt künftig bessere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, das Handeln von kommunalen Ämtern und Einrichtungen transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*