Polizei versendet persönliche Daten unverschlüsselt in E-Mails

Schuetze/ Februar 28, 2017/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

Wie der SWR auf seiner Homepage berichtet, hat die Polizei in Rheinland-Pfalz persönliche Daten unverschlüsselt in E-Mails versendet und damit gegen das Datenschutzrecht verstoßen.

Ein Sprecher des Innenministeriums in Mainz bestätigte, dass es im Einzelfall zu unverschlüsselter Übertragung von Personendaten komme. Als Grund nannte er die Verwendung von unterschiedlichen Verschlüsselungstechniken auf Seiten der Polizei und der Vielzahl von Mail-Anbietern. Insbesondere bei zeitkritischen Anfragen wie etwa der Suche nach Vermissten oder zur Gefahrenabwehr entscheide sich dann eine Dienststelle zur unverschlüsselten Übertragung.  Dieses Problem habe die Polizei in ganz Deutschland.

Dagegen meinte einer der größten deutschen Mail-Anbieter gegenüber dem SWR, dass die meisten Polizeibehörden erst gar nicht über die erforderlichen Verschlüsselungstechniken verfügen.

Thilo Weichert von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz hält die Argumentation des Innenministeriums für vorgeschoben: “Die Antwort des Innenministeriums ist wirklich ein Skandal. Die reden sich raus von vorn bis hinten: Verantwortlich sind die anderen. Also Provider oder sogar der einzelne Polizeibeamte. Das geht gar nicht.” Es gebe seit über 20 Jahren standardisierte Verschlüsselungstechnik, die kostengünstig und einfach anwendbar sei. Er glaube nicht, dass Polizisten sich weigern würden, die Technik zu verwenden, wenn sie tatsächlich bereit stünde, so Weichert.

Neben den schlechten Ergebnissen von Prüfungen zum Datenschutz in Polizeisystemen in einigen Bundesländern (das Computermagazin c´t  berichtete in 2016 in seinem Heft 13 darüber) ein weiterer nicht unerheblicher Datenschutzverstoß, der einen als Bürger aufhorchen lässt und im Hinblick auf  die geplante Ausweitung der Videoüberwachung zu der Frage führt,  ob man noch darauf vertrauen kann, dass der Einsatz von weiteren Videoüberwachungsanlagen, abgesehen von der Notwendigkeit, datenschutzkonform erfolgen  wird?

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