„Geht’s noch?“ – Linke Videoüberwachung in Reutlingen

Datenschutzrheinmain/ Oktober 27, 2016/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

reutlingen

Fragen an den Kreisvorstand der Linken in Reutlingen aus Anlass dieser Mitteilung auf Facebook:

  • Sind Ihnen die Regelungen des § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bekannt?
  • Soll die von Ihnen betriebene Dome-Kamera der „Wahrnehmung des Hausrechts“ (§ 6b Abs. 1 Ziffer 2 BDSG) dienen? Warum setzen Sie dann eine Dome-Kamera mit 360-Grad-Rundumblick ein? Wie weit erstreckt sich Ihr Hausrecht vor dem Eingang Ihres Ladenlokals in den öffentlichen Straßenraum?
  • Soll die von Ihnen betriebene Dome-Kamera der „Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke“ (§ 6b Abs. 1 Ziffer 3 BDSG) dienen? Welche konkret festgelegten Zwecke sind dies?
  • Haben Sie die „Erforderlichkeit“ der Videoüberwachung (§ 6b Abs. 1 BDSG) vor der Installation überprüft? Mit welchem Ergebnis?
  • Haben Sie vor der Installation der Kamera überprüft, ob „Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen“ (§ 6b Abs. 1 BDSG)? Mit welchem Ergebnis?
  • Haben Sie den „Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle… durch geeignete Maßnahmen erkennbar“ gemacht? Oder haben Sie lediglich auf Facebook auf diese Kamerainstallation hingewiesen?
  • Ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Partei Die Linke (auf Bundes- Landes- oder Kreisebene?) vor der Installation der Kamera von Ihnen konsultiert worden? Wenn Ja – mit welchem Ergebnis? Wenn Nein – Warum nicht?
  • Haben Sie ggf. vor Installation der abgebildeten Kamera den Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg konsultiert? Wenn Ja – mit welchem Ergebnis?
  • Haben Sie das für jedwede Verarbeitung personenbezogener Daten (dazu gehören auch Fotos von Menschen) gem. §§ 4d  und 4e BDSG vorgeschriebene Verfahrensverzeichnis erstellt?
  • Hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Partei Die Linke (auf Bundes- Landes- oder Kreisebene?) vor der Installation der Kamera die gem. § 4d Abs. 6 BDSG vorgeschriebene datenschutzrechtliche Vorabkontrolle vorgenommen? Wenn Ja – mit welchem Ergebnis?
  • Halten Sie nach Blick in die einschlägigen Rechtsgrundlagen weiter daran fest, die Umgebung ihrer Ladenlokals und die sich dort bewegenden Menschen zu überwachen?

Ihrer Stellungnahme sehen wir mit großem Interesse entgehen!

Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main

Update 28.10.2016

Auf Nachfrage beim Kreisvorstand der Linken in Reutlingen ging von dort folgende Stellungnahme ein: “… 1. Woher nehmen Sie die Behauptung wir hätten eine Rundum-Kamera installiert? 2. Nach einer Konsultation bei einem Rechtsanwalt haben wir die Kamera in den Innenraum verlegt, sodass sie nicht mehr den öffentlichen Straßenraum und den Fußweg erfassen kann. Siehe Anlage. 3. Ist Ihnen entgangen, das Büros der LINKEN häufig Ziele rechtsradikaler Anschläge ist und wir deshalb ein berechtigtes Interesse haben unser Büro zu schützen?”

Der Antwortmail war das nachfolgende Foto beigefügt:
dsc_0929

 

 

 

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