Gegen die Verschärfungen des Brandenburger Polizeigesetzes – Offener Brief an Brandenburger Linksfraktion

Datenschutzrheinmain/ März 12, 2019/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 2Kommentare

In Unterschied zu allen anderen Bundesländern, in denen die Partei Die Linke in Landesparlamenten vertreten ist, unterstützt die Linkspartei im Brandenburger Landtag den Gesetzentwurf des Landes-Innenministers Karl-Heinz Schröter (SPD), der eine Vielzahl von Verschärfungen nach dem Muster des bayrischen Polizeiaufgabengesetzes enthält. Während die Landtagsfraktionen der Linken z. B. in Hessen und Sachsen die von den jeweiligen Landesregierungen gewünschten Verschärfungen der Landespolizeigesetze ablehnen, erinnert die Positionierung der Linken in Brandenburg (Landesregierung und Landtagsfraktion) an die Argumentation der Grünen im Hessischen Landtag, die sich zusammenfassen lässt mit dem Satz “Wir haben das Schlimmste verhindert”.

Gegen diesen Anpassungskurs der Brandenburger Linksfraktion an den Überwachungs- und Obrigkeitsstaat hat sich jetzt bundesweit Protest artikuliert. In einem Offenen Brief an die Linksfraktion im Brandenburger Landtag stellen die Unterzeichner*innen, die in verschiedenen Bündnissen gegen die Verschärfung der Landespolizeigesetze aktiv waren und sind, fest: Mit großer Sorge beobachten wir, dass die rot-rote Landesregierung ein Polizeigesetz plant, das in Teilen seinem bayerischen Pendant gleicht: Ausweitung der anlasslosen Personenkontrollen, Meldeauflagen im Bereich des Versammlungsgesetzes ohne richterlichen Beschluss, Präventivhaft sowie Kontakt- und Aufenthaltsverbote ohne konkrete Anzeichen einer Straftat, Ausweitung der Speicherzeiten der polizeilichen Videoüberwachung, Bodycams, Erweiterung der Öffentlichkeitsfahndung ins Vorfeld einer vermuteten Straftat und Einsatz von Handgranaten gegen Personen. Jede Einzelne dieser Maßnahmen muss für DIE LINKE inakzeptabel sein und bleiben. Die erweiterten Befugnisse der Polizei können nicht nur gegen tatsächliche oder vermeintliche Terrorist*innen, sondern auch gegen soziale Bewegungen, Proteste und Streiks angewendet werden. Insbesondere antifaschistisches Engagement, Klima- und Umweltschutzaktivismus umfasst mitunter Aktionsformen des friedlichen zivilen Ungehorsams wie Blockaden oder Besetzungen. Diese sind legitim und eine LINKE darf niemals zu ihrer weiteren Kriminalisierung beitragen… gleichzeitig wurde bekannt, dass ein neues Verfassungsschutzgesetz nicht nur die parlamentarische Kontrolle des Geheimdienstes stärken soll, sondern auch eine erhebliche personelle Aufstockung vorsieht. 37 Stellen würden dem Brandenburger Landesamt für Verfassungsschutz zugeschlagen. Was für eine Behörde soll hier gestärkt werden? Der Verfassungsschutz ist ein Repressionsorgan nach links und dank V-Mann- System ein Aufbauprogramm für die organisierte Neonaziszene. Die einzige Konsequenz aus dem NSU-Komplex kann nur – wie es DIE LINKE aus gutem Grund in ihrem Parteiprogramm fordert – die Abschaffung der Behörde sein.”

Der offene Brief endet mit dem Appell: Sowohl das neue Brandenburger Polizeigesetz als auch das Verfassungsschutzgesetz muss von Abgeordneten der LINKEN abgelehnt werden!

Aus Hessen wurde der offene Brief u. a. unterzeichnet von den Bundestagsabgeordneten Sabine Leidig und Christine Buchholz sowie dem Landtagsabgeordneten Ulrich Wilken.


Der Protest gegen die Verschärfung des Brandenburger Polizeigesetzes wird getragen vom Bündnis #noPolGBbg.

Dieses Bündnis hat eine Petition initiiert, für die auch bundesweit Unterstützer*innen gesucht werden.

2 Kommentare

  1. Im Schatten der öffentlichen Diskussion um die Neugestaltung des brandenburgischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) haben im November ’18 das brandenburgische Innenministerium und die Sicherheitswirtschaft, vertreten durch die Landesgruppe des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), einen Kooperationsvertrag für das Bundesland Brandenburg abgeschlossen.
    Konkret handelt es sich dabei um den intensiven Daten- und Informationsaustausch zwischen der Landespolizei und der Sicherheitswirtschaft im Bundesland Brandenburg; diese “informelle Zusammenarbeit“ – im Rahmen von “public private partnership“ bzw. “police private partnership“ – entzieht sich in der Praxis einer öffentlichen Kontrolle fast vollständig. Die unten beschriebene Sicherheitspartnerschaft wurde – am Landesparlament vorbei – zwischen dem brandenburgischen Innenministerium und Sicherheitswirtschaft “ausgeklüngelt“. Eine öffentliche (datenschutzrechtliche) Kontrolle dieser Sicherheitspartnerschaft – durch den Landesdatenschutzbeauftragten und das Landesparlament – gestaltet sich auch deshalb so schwierig, weil die kooperierenden Sicherheitsakteure teils öffentlich, teils privatwirtschaftlich, agieren.
    Das staatliche Gewaltmonopol kennt keine “öffentlichen Privaten“ (zur Aufrechterhaltung d. öffentl. Sicherheit u. Ordnung.), die z. B. “unmittelbaren Zwang“ (Polizeirecht) ausüben dürfen. Private Sicherheitsdienste dürfen noch nicht einmal Identitätsfeststellungen durchführen, weil selbst hierfür keine Rechtsgrundlage/ Befugnisnorm existiert. Um es auf den Punkt zu bringen: Selbst im Rahmen einer öffentlichen Beauftragung haben Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste nicht mehr Rechte als jede andere Bürgerin, jeder andere Bürger auch!
    Zur “Geheimniskrämerei“, die um diese Sicherheitspartnerschaft gemacht wird, schrieb die Berliner Zeitung am 15.11.18:
    “(…) Nach Angaben des BDSW sind regelmäßige Lagebesprechungen geplant, an denen Polizei und Sicherheitsfirmen teilnehmen. Hier würden auch Informationen geteilt, die „nicht für die Öffentlichkeit bestimmt“ seien, wie der Berliner Zeitung mitgeteilt wurde. Die Mitarbeiter der Sicherheitsfirmen, die die Polizei künftig auch bei Fahndungen unterstützen sollen und Verdächtige nach dem sogenannten Jedermannsrecht unter bestimmten Bedingungen auch festnehmen dürfen, sind mitunter keine einfachen Wachschützer. (…)“

    https://www.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/kampf-gegen-kriminalitaet-polizei-setzt-jetzt-massiv-auf-private-hilfssheriffs-31598710

    Die Bündnisgrünen weisen in diesem Zusammenhang noch auf ein anderes Problem hin: Nicht wenige Mitarbeiter im brandenburgischen Sicherheitsgewerbe werden der “rechten/ rechtsextremen Szene“ zugeordnet oder stehen dieser nahe. Gerade aus Hessen wissen wir, dass die Nähe dieser “verfassungsfeindlichen Szene“ zur Polizei – und damit zu den polizeilichen Informationssystemen (z.B. POLAS, INPOL-neu) – eine reale Gefahr darstellt!

    “Sicherheits“partnerschaft: Am staatlichen Gewaltmonopol vorbei… (trend onlinezeitung, 01/19)

    http://www.trend.infopartisan.net/trd0119/inhalt.html

  2. Sorry, der trend-Link ist falsch (Fehler eingeschlichen). Nachfolgender Link/URL müsste funktionieren:

    http://trend.infopartisan.net/trd0119/t480119.html

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