Fußballfans im Fokus illegaler Datenerfassung und Videoüberwachung durch die Polizei

Datenschutzrheinmain/ August 19, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 3Kommentare

Dass sich in den letzten Jahren bei Protesten gegen die Verschärfung von Polizei- und Sicherheitsgesetzen auch immer wieder hunderte Fußballfans beteiligten (z. B. in Düsseldorf am 07.07.2018) wird dadurch hervorgerufen, dass immer wieder bekannt wird, wie die Polizei in vd. Bundesländern illegal Videoaufzeichnungen macht oder Dateien („Gewalttäter Sport“) mit personenbezogenen Daten von hunderten oder gar tausenden Fußballfans anlegt.

In den letzten Tagen wurden zwei weitere Schlaglichter bekannt, die diese illegale Praxis illustrieren:

  1. Laut Beschluss des Landgerichts Köln vom 01.04.2021 (Aktenzeichen 157 Ns 8/20) stellen anlasslose polizeiliche Videoaufnahmen in Fußballstadien einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, das als besondere Ausprägung u.a. das Recht am eigenen Wort, das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst. (Hinweis: Das Urteil des Landgerichts Köln ist derzeit noch nicht im Wortlaut veröffentlicht.)
  2. Das Fußball-Magazin Kicker informiert unter dem Titel Geheime Fan-Datenbank in Bayern in seiner aktuellen Ausgabe: Die Datenbank, die in Bayern unter dem zumindest im ersten Teil harmlos scheinenden Namen ‚EASy Gewalt und Sport‘ (‚EASy GS‘) beim Landeskriminalamt angesiedelt ist, ist vielmehr schwere Kost für Stadiongänger, Datenschützer, Politiker und Juristen. In ihr werden seit dem 24. Januar 2020 parallel zur bundesweiten ‚Datei Gewalttäter Sport‘ (DGS) Personalien von Fußballfans gesammelt und ausgewertet… Die bayerische Polizei sitzt demzufolge auf einer gewaltigen Datenmenge, 1644 Personen waren… zum Stand 15. Juni 2021 gespeichert, am häufigsten Fans des 1. FC Nürnberg (556 Personen), von 1860 München (407) und des FC Bayern München (248)… Das ist aber nur ein Kritikpunkt an der Datei… Die Kriterien für eine Aufnahme in ‚EASy GS‘ sind niederschwellig. ‚Die Entscheidung zur Speicherung einer Person […] erfolgt nicht auf Basis eines einzelnen relevanten Sachverhalts, sondern auf Grundlage einer sogenannten Individualprognose‘… Diese offene Formulierung wird von Experten so interpretiert, dass eine Aufnahme auch ohne Verdacht auf eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit möglich ist…“

Lizenz: CC-BY Autor.in: Demokratie in Bewegung

3 Kommentare

  1. Fan-Datenbank der Polizei Bayern:
    “Neue Dimension polizeilicher Datensammelwut”

    In Bayern ist eine Datenbank bekannt geworden, in der die Polizei als verdächtig geltende Fußball-Fans erfasst. Juristen finden sie verfassungswidrig.

    19.08.2021 18:10 Uhr Von Andreas Wilkens

    Unter Anhängern bayerischer Fußballvereine erregt zurzeit eine Datenbank Unruhe, die vom bayerischen Landeskriminalamt geführt wird. In der “EASy Gewalt und Sport” genannten Sammlung werden seit dem 24. Januar 2020 Personen erfasst, die durch Straf- oder Ordnungswidrigkeiten in Erscheinung getreten sein sollen.

    https://www.heise.de/news/Fan-Datenbank-der-Polizei-Bayern-Neue-Dimension-polizeilicher-Datensammelwut-6170170.html

  2. “Verfassungswidrigkeit”

    Seit wann interessieren sich bayerische Sicherheitsbehörden – und die CSU-Amigos – für Rechtsstaatlichkeit? In Bayern existiert die Unendlichkeitsfaft, ein polizeilicher Gewahrsam – ohne zeitnahen Richerschutz für die Betroffenen. Diese gesetzliche Aufnahme dieser Befugnis in das bayerische Polizeiaufgebengesetz wurde von der Süddeutschen Zeitung (SZ) scharf kritisiert:

    Bayern führt die Unendlichkeitshaft ein (SZ, 20.07.17)

    https://www.sueddeutsche.de/bayern/gefaehrder-gesetz-bayern-fuehrt-die-unendlichkeitshaft-ein-1.3594307

    Polizeiliche Massnahmenkonzepte, welche auch zur Aufszandsbekämpfung dienen, wurden und werden häufig an Fussballfans erprobt. Die Einhaltung von Recht und Gesetz sind dabei aus polizeilicher Sicht sekundär. – damit werden polizeiliche Fakten geschaffen. MIt diesen möglicherweise verfassungswidrigen Fandatenbanken der Sicherheitsbehörden verhält es sich ähnlich.

Schreibe einen Kommentar zu weitere Infos zum Urteil Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*