Frankfurt: Zusätzliche und modernisierte stationäre Überwachungskameras für die Polizei – wird beim Betrieb der Kameras das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausreichend beachtet?

CCTV-NeinDanke/ Dezember 18, 2020/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 2Kommentare

Am 01.02.2018 haben die Koalitionsparteien CDU, Grüne und SPD gemeinsam mit der AfD und der rechtspopulistischen Fraktion BFF in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung einem Magistratsbeschluss vom 22.12.2017 zugestimmt, wonach

  • die bereits vorhandenen Videoüberwachungsanlagen der Polizei an der Konstablerwache, am Bahnhofsvorplatz („Kaisersack“) und an der Ecke Kaiserstraße / Moselstraße modernisiert und
  • an den Standorten Hauptbahnhof / Taunusstraße und Hauptwache erstmals Videokameras installiert werden.

Am 16.12.2020 meldet die Frankfurter Neue Presse: Die 2018 beschlossenen städtischen Überwachungskameras kommen doch, und zwar im ersten Quartal 2021… ‚Die beiden Kameras an der Hauptwache stehen schon. Es fehlt noch das Kabel zum Polizeipräsidium‘… Die Masten für die Kameras an der Konstablerwache werden im ersten Quartal installiert. Es handelt sich dabei um städtische Kameras, die potenzielle Täter abschrecken sollen. Der sicherheitspolitische Sprecher der CDU im Römer, Christoph Schmitt, geht davon aus, dass die außerdem geplanten städtischen Videoanlagen am Hauptbahnhof und in der Taunusstraße/Elbestraße ebenfalls 2021 in Betrieb gehen.“

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main kommt bei der Abwägung, ob der Nutzen der stationären Videoüberwachungskameras für die öffentliche Sicherheit den damit verbundenen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, zum Ergebnis: Nein! – und fordert den Abbau der entsprechenden Anlagen. Noch problematischer ist der Betrieb der Kameras, wenn damit politische Versammlungen überwacht werden.

Die Hauptwache, die Konstablerwache und der Bahnhofsvorplatz („Kaisersack“) sind beliebte Plätze für politische Kundgebungen und Demonstrationen

Stationäre Polizeikameras während politischer Versammlungen zu betreiben, ist ein tiefer und rechtswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Meinungs- (Art. 5 Grundgesetz) und Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz). Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW im März 2020 in zwei Entscheidungen zum Betrieb stationärer Polizeikameras durch die Polizei in Köln und in Dortmund festgestellt.

Der Frankfurter Polizeipräsident Gerhard Bereswill hat in einem Brief vom 03.07.2020 an die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main erklärt:

  • Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts NRW vom März 2020 zum Thema stationäre Überwachungskameras der Polizei und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sind bekannt;
  • bei der Modernisierung der polizeilichen Videoüberwachungsanlagen und bei der geplanten Neuinstallation von Polizeikameras an der Hauptwache sollen diese Urteile beachtet werden;
  • eine entsprechende „technische Lösung“ sei in Arbeit;
  • eine Beschilderung der Polizeikameras, vergleichbar der neuen Beschilderung in Köln, sei geplant.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main wird die Mordernisierung bzw. Neuinstallation der stationären Videoüberwachungskameras der Polizei in Frankfurt darauf überprüfen, ob sie den Anforderungen der Rechtsprechung und den Erklärungen des Frankfurter Polizeipräsidenten entspricht.

2 Kommentare

  1. Eine „No-Go-Area“ mehr in Frankfurt. Nicht mehr lange und ich traue mich nur noch mit Regenschirm aus dem Haus.

  2. Es ist sehr traurig, was aus den Menschen geworden ist und dass man den rapiden Verlust der Freiheit als Normalität hinnimmt. In Frankfurt gibt es sowieso kaum noch ein Quadratmeter in dem man nicht überwacht wird. Ich finde das Wort „abschreckend“ dabei sehr passend, da man dadurch wirklich dreimal überlegt, ob man überhaupt noch raus gehen möchte.

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