Für ein „sicheres Gefühl“ – Verkehrsminister der Länder wollen flächendeckende Videoüberwachung in Bussen und Bahnen einführen

Datenschutzrheinmain/ April 11, 2016/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

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Videoüberwachung an einer Straßenbahnhaltestelle in Frankfurt

Die Saarbrücker Zeitung meldete es als erste: „Verkehrsminister wollen flächendeckende Videoüberwachung in Bussen und Bahnen“. Die Zeitung informierte darüber, dass ihr eine entsprechende Beschlussempfehlung für die Ende dieser Woche stattfindende Verkehrsministerkonferenz vorliege.

Der niedersächsische Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) wird dazu in der Neuen Osnabrücker Zeitung zitiert mit den Worten: Das Gefühl der Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr ist für Fahrgäste in Bussen und Bahnen von größter Bedeutung.“

Gefühle sind Gefühle! Sie sind keine Widerspiegelung der Realität. Und auf Gefühle sollten politische Entscheidungen nicht aufsetzen. Ein Realitäts-Check sollte dazu kommen. Aber in Zeiten terroristischer Gefahren wird häufig Politik als Symbolhandlung zelebriert. So wohl auch in diesem Fall…

Den Verkehrsministern der Bundesländer sei empfohlen, vor einer Beschlussfassung die Studien zu Rate zu ziehen, die die Effektivität von Videoüberwachung insbesondere in der Prävention von Straftaten bewerten.

Eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Dt. Bundestags vom 11.01.2008 mit dem Titel „Einzelfragen zur Videoüberwachung in Deutschland und dem Vereinigten Königreich“ kommt u. a. zu folgenden Feststellungen:

  • „Überwachungskameras können jedoch nicht als erfolgversprechende Instrumente zur Bekämpfung jeglicher Arten von Straftaten gesehen werden.“ (S. 5)
  • „Zur Messung der präventiven Wirkung von Videoüberwachungsmaßnahmen ist festzustellen, dass die verschiedenen Studien zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen und die Palette der Stellungnahmen von einer Einschätzung als erfolgreiches Instrument der Kriminalitätsbekämpfung bis hin zu einer weitgehenden Verneinung ihrer Effektivität reicht. Studien, die aus britischen Städten und Gemeinden vorliegen, liefern keine eindeutigen Erkenntnisse zur Frage der Effektivität…“ (S. 5 – 6)
  • „Bei der Bewertung der Effektivität von Videoüberwachungsmaßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung ergeben sich ähnliche Schwierigkeiten…“ (S. 6)

Auch eine Studie zur 24-Stunden-Videoaufzeichnung bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) aus dem Jahr 2006 zeigte weder sinkende eine Kriminalitätsrate noch deutliche Verbesserungen bei der Strafverfolgung. Da die Ergebnisse der Studie nicht den Erwartungen der BVG entsprachen, wurde die Studie von dieser nicht veröffentlicht. Erst nach Intervention durch die Humanistische Union (HU) gelang es, die Studie der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. In einer Veröffentlichung fasst die HU die Ergebnisse wie folgt zusammen:

„Die Videoüberwachung und -aufzeichnung führte nicht zu einer sinkenden Kriminalitätsrate im Bereich der drei untersuchten U-Bahn-Linien… Die Anzahl der registrierten Straftaten stieg im Untersuchungszeitraum (3.3.-16.10.2006) auf diesen drei Linien sogar leicht an. Obwohl während des Pilotprojektes die Anfragen der Ermittlungsbehörden nach Videomaterial um 240% zunahmen, ist die Bedeutung der Videodaten für die Aufklärung von Straftaten vergleichsweise gering… Eine umfassendere Auswertung von Videodaten zur Aufklärung von Straftaten wäre angesichts des enormen Personalaufwands kaum effektiv… Für die Aufklärung von Sachbeschädigungen wie Graffiti oder Vandalismus spielen die Videoaufzeichnungen praktisch keine Rolle…“

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