Europäischer Gerichtshof verhandelt über Vorratsdatenspeicherung

Datenschutzrheinmain/ September 9, 2019/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Vorratsdatenspeicherung/ 0 comments

Vom 09.-10.09.2019 verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung in Frankreich (C-511/18), Belgien (C-520/18) und Großbritannien (C-623/17).

In der deutschen Öffentlichkeit wird dies kaum zur Kenntnis genommen. Patrick Breyer, Mitglied des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Mitglied des Europaparlaments erklärte in einer Stellungnahme zu den Verhandlungen vor dem EuGH u. a.: „Die Aufzeichnung von Informationen über die alltägliche Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar. Hunderte Menschen könnten in Dänemark wegen falscher Vorratsdaten unschuldig verurteilt worden sein… Telekommunikationsdaten sind besonders anfällig dafür, Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen, und dürfen deshalb nicht ohne jeden Verdacht angehäuft werden. Es ist ein Skandal, dass wiederholte Urteile des EuGH gegen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung von Europas Regierungen – einschließlich der Bundesregierung – ignoriert werden und die EU-Kommission untätig zusieht. Unter ständiger Beobachtung und Aufzeichnung erlahmen Vielfalt und gesellschaftlicher Protest. Eine angepasste, erstarrte Gesellschaft hat keine Zukunft. Stoppen wir massenhafte, anlasslose Überwachung!“

Zum Hintergrund: Dem Bundesverfassungsgericht liegen seit 2016 Verfassungsbeschwerden gegen das von CDU/CSU/SPD beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor, unter anderem eine von Digitalcourage und Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unterstützte Verfassungsbeschwerde, in der auch Patrick Breyer Beschwerdeführer ist. Kurz vor Inkrafttreten der Speicherpflicht Mitte 2017 setzten Gerichte das Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung wieder aus, weil es die Grundrechte der ohne Anlass betroffenen Bürger verletze. Das Bundesverfassungsgericht hat noch keinen Termin zur Verhandlung oder endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden bekannt gegeben.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main bewertet die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten als höchst schädlich für viele Bereiche der Gesellschaft: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z. B. Kontakte zu Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen, Betriebs- und Personalrät*innen, Eheberater*innen und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld. Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über rückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen können, gefährdet dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen, aktuell siehe den Justizskandal in Dänemark.


Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ist eine Ortsgruppe des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

 

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