Orientierungshilfe zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik am Arbeitsplatz – nützlich für Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte

Datenschutzrheinmain/ Juli 22, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat im Mai 2015 eine Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Ausgestaltung und Kontrolle der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik des Unternehmens durch Beschäftigte zu betrieblichen und zu privaten Zwecken veröffentlicht.

Auf 24 Seiten werden

  • Problemlagen,
  • rechtliche Grundlagen (z. B. Bundesdatenschutzgesetz – BDSG, Telekommunikationsgesetz – TKG und Telemediengesetz -TMG) und
  • technische Fragestellungen

dargelegt. Die Orientierungshilfe ist damit insbesondere für Betriebs- und Personalräte ein gutes Hilfsmittel für die eigene Orientierung und Positionierung in der Auseinandersetzung mit Firmen und Amtsleitungen.

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